Platform Values
EPTEC
Plattformwerte und Moderationsgrundsätze
Stand: 2026 · Version 1.0 · Normative Grundlage der Hausordnung
Rechtsgrundlage: § 1 Abs. 3 Hausordnung der EPTEC · Verbindlich durch Zustimmung zu den AGB
§ 1 Zweck und rechtliche Stellung dieses Dokuments
(1) Dieses Dokument definiert die normativen Grundwerte der EPTEC-Plattform. Es bildet die ethische und rechtliche Grundlage für alle Moderationsentscheidungen, die auf Basis der Hausordnung und der AGB getroffen werden.
(2) Die Plattformwerte sind gemäß § 1 Abs. 3 der Hausordnung ausdrücklicher Bestandteil der Hausordnung. Da die Hausordnung ihrerseits gemäß § 11 der AGB verbindlicher Vertragsbestandteil ist, akzeptieren Nutzer und Creator mit Zustimmung zu den AGB gleichzeitig diese Plattformwerte als Grundlage für Moderationsentscheidungen.
(3) Die Plattformwerte definieren die vertraglichen Qualitäts- und Verhaltensstandards der EPTEC-Plattform. EPTEC ist berechtigt, Inhalte zu beschränken oder zu entfernen, sofern dies zur Durchsetzung dieser vertraglichen Standards, zur Gewährleistung der Plattformintegrität oder zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Moderationsmaßnahmen erfolgen auf Grundlage objektiver, transparenter und verhältnismäßiger Kriterien sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Nutzer.
(4) Die Plattformwerte sind bewusst als Sprachprinzipien formuliert: EPTEC reguliert nicht Positionen oder Meinungen, sondern sprachliche Strukturen und Formen. Dies ist der entscheidende Unterschied zu zensierender Moderation.
§ 2 Die fünf Grundwerte der EPTEC-Plattform
Grundwert 1: Individuelle Sprachverantwortung
Jeder Nutzer spricht ausschließlich für sich selbst oder für eine klar definierte eigene Gruppe, der er selbst angehört. Pauschale Aussagen über fremde Personengruppen sind unzulässig, wenn sie dieser Gruppe kollektiv Eigenschaften, Bewertungen oder normative Aussagen zuschreiben. EPTEC reguliert nicht, welche Meinung vertreten wird – sondern ob diese Meinung in einer Form geäußert wird, die Gruppen kollektiv bewertet oder betrifft.
✔ "In unserer Glaubensgemeinschaft wird Ehe traditionell zwischen Mann und Frau verstanden."
✘ "Homosexuelle zerstören die Familie."
✔ "Ich persönlich bin gegen die Ehe für alle."
✘ "Alle, die anders leben, sind moralisch minderwertig."
Grundwert 2: Schutz vor gruppenbezogener Generalisierung
EPTEC erlaubt keine Inhalte, die Eigenschaften, Wertungen oder normative Aussagen kollektiv auf Personengruppen übertragen, unabhängig davon, ob diese Inhalte strafbar sind. Der Unterschied liegt in der Sprachstruktur: Selbstbeschreibung ist zulässig. Fremdzuschreibung über ganze Gruppen ist unzulässig. EPTEC versteht Sprache als Handlung mit gesellschaftlicher Wirkung. Verallgemeinernde Sprachmuster über Fremdgruppen führen auch dann zu Diskriminierung, wenn der Sprecher dies nicht beabsichtigt.
✔ "Im Islam gibt es traditionell bestimmte Vorstellungen zur Ehe."
✘ "Muslime denken alle so."
✔ "In unserer Community haben wir folgende Werte."
✘ "Diese Menschen gehören nicht hierher."
Grundwert 3: Schutz der individuellen Würde
Die Plattform schützt die Würde jedes einzelnen Menschen, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, politischer Überzeugung oder sonstiger Zugehörigkeit. Inhalte, die Menschen auf Grundlage ihrer Gruppenzugehörigkeit kollektiv definieren, herabsetzen oder entmenschlichen, verstoßen gegen diesen Grundwert – auch wenn sie keine Straftat darstellen. Dieser Grundwert gilt nicht als Sonderrecht für bestimmte Gruppen, sondern universell und gleichrangig für alle Menschen.
✔ "Ich kritisiere die Politik dieser Regierung."
✘ "Diese Volksgruppe ist von Natur aus kriminell."
Grundwert 4: Vorrang der persönlichen Perspektive vor kollektiver Zuschreibung
Zulässig sind immer Aussagen über die eigene Überzeugung, Religion, Gemeinschaft oder Erfahrung, sofern diese nicht zur pauschalen Bewertung anderer Gruppen genutzt werden. Der entscheidende Maßstab: Beschreibt ein Inhalt die eigene Gruppe und ihre Normen, oder bewertet er eine fremde Gruppe? Ersteres ist Meinungsfreiheit. Letzteres ist eine pauschalisierende Fremdzuschreibung, die moderiert werden kann.
✔ "Für mich als Christ ist die Bibel die Grundlage meines Lebens."
✘ "Atheisten haben keine Moral."
Grundwert 5: Sprachliche Präzision und Verantwortung
EPTEC versteht Sprache als eine Handlung mit Wirkung auf andere. Inhalte, die durch sprachliche Struktur – auch ohne ausdrückliche Beleidigung – diskriminierende oder pauschalisierende Wirkungen entfalten, können moderiert werden. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Absicht des Sprechers, sondern auch die objektive Wirkung der Formulierung. KI-gestützte Moderation analysiert sprachliche Strukturen nach diesen Kriterien. Dabei gilt: Kein Eingriff bei Meinungsäußerungen. Eingriff möglich bei sprachlicher Abwertung durch Struktur.
✔ "Ich lehne diese politische Entscheidung ab."
✘ "Alle, die so wählen, sind dumm und gefährlich."
§ 3 Anwendung der Grundwerte in der Moderation
(1) Die fünf Grundwerte bilden den Bewertungsrahmen für jede Moderationsentscheidung. Bei der Prüfung eines Inhalts sind folgende Leitfragen maßgeblich: (a) Spricht der Autor über sich selbst oder seine eigene Gruppe? (b) Wird eine andere Gruppe kollektiv bewertet oder mit Eigenschaften belegt? (c) Wird die Würde von Personen durch die Sprachstruktur verletzt? (d) Ist die Aussage eine Meinungsäußerung oder eine Fremdzuschreibung?
(2) Inhalte werden nicht moderiert, weil eine Meinung vertreten wird, sondern wenn die sprachliche Form gegen die Grundwerte verstößt. EPTEC ist damit kein politischer Schiedsrichter, sondern ein Sprachstruktur-Moderator.
(3) Bei der Entscheidung, ob eine Moderation erfolgt, gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip: Leichte sprachliche Unregelmäßigkeiten führen zu einer vorübergehenden Kontoeinschränkung gemäß § 6 der Hausordnung. Klare und schwerwiegende Verstöße können zur sofortigen Entfernung und Sperrung führen.
(4) Automatisierte Systeme einschließlich KI-basierter Analyse sind berechtigt, Inhalte anhand dieser Grundwerte zu prüfen und zu markieren. Sie stellen dem zuständigen EPTEC-Mitarbeiter einen Prüfbericht mit Regelreferenz bereit. Die finale Entscheidung über jede Moderationsmaßnahme, insbesondere Kontosperrung und Kündigung, trifft ausschließlich ein autorisierter EPTEC-Mitarbeiter gemäß § 6 der Hausordnung.
§ 4 Abgrenzung: Was diese Werte nicht sind
(1) Diese Plattformwerte sind keine politische Zensur. EPTEC trifft keine Aussage darüber, welche politischen, religiösen oder weltanschaulichen Positionen richtig oder falsch sind. Maßgeblich ist ausschließlich die Sprachstruktur, nicht die inhaltliche Position.
(2) Diese Werte sind kein Sonderrecht für bestimmte Gruppen. Sie gelten symmetrisch und universell: Jede Gruppe, über die pauschal geurteilt wird, ist geschützt – unabhängig von politischer oder gesellschaftlicher Zugehörigkeit.
(3) Diese Werte erlauben keine willkürliche Moderation. Jede Moderationsentscheidung muss auf den hier definierten Kriterien beruhen und dokumentiert sein. Nutzer können gemäß § 7 der Hausordnung Einspruch erheben.
(4) Rechtliche Stabilität der Sprachregel: Das Sprachstrukturprinzip (§§ 1–3 dieser Plattformwerte) stützt sich auf die Vertragsfreiheit gemäß § 311 BGB sowie die durch den DSA ausdrücklich bestätigte Befugnis privater Plattformbetreiber, über gesetzliche Mindestanforderungen hinaus eigene Qualitäts- und Wertestandards durchzusetzen (vgl. DSA Erwägungsgrund 47). Die Sprachregel ist nicht als Einschränkung der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG zu verstehen, da sie keine inhaltlichen Positionen untersagt, sondern ausschließlich sprachliche Formen, die Gruppen kollektiv betreffen. Zur Sicherstellung konsistenter und nachvollziehbarer Anwendung werden Moderationsentscheidungen nach einheitlichen Kriterien dokumentiert. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann EPTEC die sachliche Grundlage jeder Entscheidung anhand dieser Dokumentation belegen.
§ 5 Änderungen und Weiterentwicklung
(1) EPTEC behält sich vor, diese Plattformwerte weiterzuentwickeln, sofern sich rechtliche Anforderungen, gesellschaftliche Normen oder technische Möglichkeiten verändern. Änderungen werden mit einer Vorankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen kommuniziert.
(2) Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Plattform abrufbar und mit einem Versionsdatum versehen.
Dokumentenstruktur: Platzierung dieses Dokuments im Rechtsrahmen
Diese Plattformwerte sind Bestandteil der Hausordnung (§ 1 Abs. 3 Hausordnung) und damit automatisch Bestandteil der AGB (§ 11 AGB). Die Kette: AGB → Hausordnung → Plattformwerte (+ parallel: Datenschutzerklärung als eigenständiges DSGVO-Dokument) bildet den vollständigen Rechtsrahmen der EPTEC-Plattform.
Sprachversionen
Dieses Dokument wurde ursprünglich in deutscher Sprache erstellt. Übersetzungen dienen ausschließlich der besseren Verständlichkeit. Im Falle von Abweichungen ist die deutsche Originalfassung maßgeblich.
EPTEC · Plattformwerte Version 1.0 · Stand 2026 · Bestandteil der Hausordnung gemäß § 1 Abs. 3