Terms of Use
EPTEC
Betreiberin der Marke ETOBS
Professional Orbit · Creative Orbit · African Orbit
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 23.09.2026 · Version 1.1 · Es gilt deutsches Recht
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der Plattform ETOBS, betrieben von der EPTEC. ETOBS ist die Produktmarke der EPTEC und umfasst drei Plattformbereiche (Orbits): den Professional Orbit, den Creative Orbit und den African Orbit. EPTEC ist die verantwortliche Gesellschaft im Sinne des Handels-, Vertrags- und Datenschutzrechts. In diesen AGB wird „EPTEC" als Kurzbezeichnung für die EPTEC als Betreiberin verwendet; Verweise auf „die Plattform" beziehen sich auf ETOBS.
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Plattform im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen — sowohl als Creator/Administrator als auch als Nutzer (Client). Eine Nutzung als Verbraucher ist ausgeschlossen; mit der Registrierung bestätigt jeder Nutzer verbindlich, als Unternehmer zu handeln. Diese AGB gelten für alle so registrierten Nutzer, einschließlich Administratoren und Master in ihrer Eigenschaft als Plattformnutzer. EPTEC vertraut auf diese Erklärung des Nutzers (Vertrauensgrundsatz) und ist nicht verpflichtet, die tatsächliche Unternehmereigenschaft zu überprüfen. Erweist sich eine Erklärung nachträglich als unzutreffend, ändert dies nichts an der Anwendbarkeit dieser AGB auf das Vertragsverhältnis; Rechte, die ausschließlich Verbrauchern zustehen (insbesondere das Widerrufsrecht nach § 312g BGB), werden hierdurch nicht begründet. Diese Unternehmer-Exklusivität betrifft ausschließlich das unmittelbare Vertragsverhältnis zwischen EPTEC und dem jeweiligen Nutzer (Creator/Administrator/Master sowie Client, jeweils in ihrer Eigenschaft als EPTEC-Vertragspartner). Sie trifft keine Aussage über das davon zu unterscheidende eigene Vertragsverhältnis zwischen einem Creator und dessen eigenen Kunden (Client als Vertragspartner des Creators): Dieses Verhältnis gestaltet der Creator eigenverantwortlich aus und kann danach auch Verbraucher einschließen; die entsprechende Angabe holt der Client im jeweiligen Checkout gegenüber dem Creator gesondert ein.
(3) Abweichende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von EPTEC.
(4) Bestandteile dieses Vertrags sind neben diesen AGB: die Hausordnung und die Plattformwerte. Mit Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Nutzer allen genannten Dokumenten verbindlich zu. Im Konfliktfall haben diese AGB Vorrang vor der Hausordnung; die Hausordnung hat Vorrang vor den Plattformwerten. Eigene rechtliche Dokumente eines Creators gegenüber seinen eigenen Kunden (z. B. eigene AGB, Datenschutzhinweise in seinen Footer-Dokumenten) bleiben hiervon unberührt, dürfen jedoch weder diese AGB noch die Hausordnung noch die Plattformwerte relativieren, unterlaufen oder rechtswidriges Verhalten auf der Plattform gestatten; im Konfliktfall gehen diese AGB, die Hausordnung und die Plattformwerte vor. Die Datenschutzerklärung ist zur Kenntnisnahme bereitzustellen und kein Vertragsbestandteil.
§ 1a Rolle von EPTEC als neutraler Infrastrukturanbieter (digitaler Gewerbepark)
(1) EPTEC stellt mit ETOBS die technische und organisatorische Infrastruktur eines digitalen Gewerbeparks bereit: Jeder Creator mietet gegen eine feste, im Voraus bekannte Betriebskostenlizenz einen eigenständigen, technisch abgegrenzten Bereich (Orbit) mit eigener Adresse (/c/username), eigenen Footer-Dokumenten und eigener Kundenakte, um darin sein eigenes Geschäft eigenverantwortlich zu betreiben und seine Erlöse selbst zu vereinnahmen (vorbehaltlich § 28a).
(2) EPTEC greift dabei nicht aktiv in die Preisgestaltung, die Kundenbeziehung oder den Zahlungsstrom des jeweiligen Creators ein, kuratiert keinen algorithmischen Empfehlungs-Feed und trifft keine redaktionelle Auswahl darüber, welche Inhalte eines Creators bevorzugt angezeigt werden. Diese Neutralität entspricht der Rolle eines passiven Anbieters von Hosting- und Infrastrukturdiensten im Sinne der einschlägigen telemedien- und plattformrechtlichen Vorschriften (insbesondere des Digital Services Act der Europäischen Union) — dem digitalen Gegenstück zur Rolle eines neutralen Vermieters bei physischen Gewerbeimmobilien.
(3) Die Bezeichnung „digitaler Gewerbepark“ beschreibt dieses Rollenverständnis bildlich und dient der Klarstellung der Rechte und Pflichten zwischen EPTEC und den Creators. Sie begründet keine Anwendung des für physische Gewerbeimmobilien geltenden Mietrechts; maßgeblich ist ausschließlich das in § 27 dieser AGB bestimmte anwendbare Recht.
§ 2 Plattformmodell: Mitgliedschaft und Nutzungsrecht
(1) Die Plattform basiert auf einem Mitgliedschaftsmodell. Nutzer erwerben durch Abschluss einer Mitgliedschaft ein zeitlich begrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihre Mitgliedschaftsstufe freigeschalteten Inhalten und Funktionen.
(2) Innerhalb einer aktiven Mitgliedschaft können Nutzer auf die jeweils verfügbaren Inhalte zugreifen. Es besteht kein Anspruch auf den dauerhaften Fortbestand einzelner Inhalte oder Funktionen, sofern dies nicht vertraglich gesondert zugesichert wurde.
(3) Laufzeiten, Preise und Mitgliedschaftsstufen werden auf der Plattform ausgewiesen.
(4) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder, bei sofortiger digitaler Bereitstellung, durch Freischaltung zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(5) EPTEC ist berechtigt, Funktionen, Inhalte und die Struktur der Plattform weiterzuentwickeln oder zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt und wesentliche Änderungen mit angemessener Frist angekündigt werden.
(6) Erwirbt ein Creator erstmalig eine Abo-Lizenz bei EPTEC, ist der erste Monat dieser Abo-Lizenz kostenfrei ("Freimonat"). Während des Freimonats kann der Creator zusätzlich bestimmte, von EPTEC festgelegte Zusatzlizenzen ohne weitere Kosten erwerben, sofern die Betriebskostenlizenz bereits aktiv eingelöst ist; welche Zusatzlizenzen dies im Einzelnen sind, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Darstellung auf der Plattform. Ab dem zweiten Monat wird das vereinbarte Lizenzentgelt automatisch fällig, sofern der Creator nicht vor Ablauf des Freimonats kündigt. Der Freimonat gilt einmalig pro Creator und ist nicht auf mehrere Konten desselben Creators übertragbar.
(7) EPTEC ist berechtigt, im Rahmen von Aktionen, Testphasen oder Einzelfallentscheidungen zeitlich befristet vom in diesen AGB beschriebenen Regel-Geschäftsmodell abzuweichen — insbesondere durch vorübergehenden Erlass von Gebühren, Umstellung wiederkehrender Zahlungsmodelle auf Einmalzahlungen oder umgekehrt, oder Aussetzung sonst geltender Bedingungen. Eine solche Abweichung begründet unabhängig von ihrer Dauer oder Ausgestaltung keinerlei zusätzliche, über die jeweilige Aktion hinausgehende oder dauerhafte Rechte des Nutzers, insbesondere keinen Anspruch auf Fortführung, Wiederholung oder dauerhafte Beibehaltung der abweichenden Konditionen. Dauer und Art solcher Abweichungen liegen im freien Ermessen von EPTEC und bewegen sich stets im Rahmen der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und EPTEC bei Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich zu informieren.
(3) Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten unter seinem Konto, sofern er den unbefugten Zugriff nicht zu vertreten hat.
(4) Demo-Zugang: EPTEC stellt gelegentlich einen Demo-Zugang bereit, der ausschließlich zur visuellen Besichtigung der Plattformräumlichkeiten dient. Der Demo-Zugang begründet kein Nutzungsrecht, keinen Vertragsschluss und keinen Anspruch auf Inhalte oder Leistungen.
(5) Profiltypen bei Registrierung: Bei der Registrierung wählt der Nutzer seinen Profiltyp: User oder Creator. Nur auf explizite Aufforderung auch Admin.
(6) Orbit-Nummer als Pflichtfeld: Nutzer (User-Profil) sind bei der Registrierung verpflichtet, die Orbit-Nummer des gewünschten Creator-Raums anzugeben. Eine ungültige oder nicht vorhandene Orbit-Nummer führt zur Ablehnung der Registrierung. Auch Admins und Master können als Creator auftreten. In diesen Fällen sei auch auf diese mit Creator-Raum verwiesen.
(7) Login-Methoden und OAuth: EPTEC stellt OAuth-Anmeldeverfahren über externe Anbieter (derzeit u.a. Google, Bluesky) zur Verfügung. OAuth ist eine Komfortfunktion; ein Anspruch auf einen bestimmten OAuth-Anbieter besteht nicht. Bei Ausfall eines OAuth-Anbieters wird der Nutzer gebeten, eine alternative Anmeldemethode zu nutzen. EPTEC kann einzelne OAuth-Anbieter jederzeit hinzufügen oder entfernen.
(8) Registrierung und Anmeldung mit Benutzername und Passwort: Alternativ zu OAuth kann sich der Nutzer mit selbst gewähltem Benutzernamen, E-Mail-Adresse und Passwort registrieren. Das Konto wird unmittelbar nach der Registrierung freigeschaltet; die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht auf tatsächliche Inhaberschaft überprüft. Der Nutzer ist verpflichtet, eine zutreffende und von ihm kontrollierte E-Mail-Adresse anzugeben; EPTEC übernimmt keine Haftung für Folgen unrichtiger, fremder oder nicht erreichbarer Angaben, insbesondere für eine dadurch erschwerte oder unmögliche Kontowiederherstellung. Für die Anmeldung nutzen alle Rollen (User, Creator, Admin, Master) dasselbe Anmeldefeld; die Zuordnung zur jeweiligen Rolle erfolgt serverseitig automatisch anhand des hinterlegten Kontos. EPTEC stellt ein automatisiertes Zurücksetzen des Passworts per E-Mail-Link zur Verfügung; der Link ist zeitlich begrenzt gültig. Bei Fragen oder Problemen ist zusätzlich der Support über die im Impressum genannten Kontaktdaten erreichbar. EPTEC kann vor oder nach einer Passwort-Zurücksetzung geeignete weitere Maßnahmen zur Identitätsbestätigung verlangen.
§ 4 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
(2) Zahlung ist mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist EPTEC berechtigt, den Zugang zu sperren sowie gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
(4) Bei fehlgeschlagenen Zahlungen können dem Nutzer die hierdurch entstandenen Bankgebühren in Rechnung gestellt werden, sofern er die fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten hat.
(5) Beim erstmaligen Beitritt zu einem Orbit wird eine einmalige Eintrittsgebühr fällig. Diese wird als eigenständige Echtgeld-Einmalzahlung über eine von der Abonnementzahlung getrennte Zahlungsstrecke beglichen und ist nicht rückerstattbar. Maßgeblich ist stets der zum Zeitpunkt des Beitritts auf der Plattform ausgewiesene Preis.
(6) Preise werden systemseitig aus den jeweils aktuellen Plattformeinstellungen bezogen. EPTEC ist berechtigt, im Rahmen von Aktionen oder auf Einzelfallentscheidung Gebühren zeitlich begrenzt zu erlassen. Ein Anspruch auf Gebührenerlass besteht nicht. Preisänderungen innerhalb einer laufenden Mitgliedschaft werden mit angemessener Frist angekündigt. Akzeptiert der Nutzer die Änderung nicht, wird das Vertragsverhältnis automatisch zum nächsten Abrechnungszeitpunkt beendet.
§ 5 Digitale Inhalte – Erfüllung und Widerrufsrecht
(1) Der Zugang zu digitalen Inhalten wird nach Zahlungseingang unverzüglich freigeschaltet.
(2) Der Verbraucher stimmt ausdrücklich zu, dass EPTEC vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrags beginnt, und bestätigt zur Kenntnis genommen zu haben, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert, sobald EPTEC mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat. Diese Zustimmung erfolgt im Checkout-Prozess durch eine dedizierte Pflicht-Checkbox und wird systemseitig als Nachweis protokolliert. Ohne Aktivierung dieser Checkbox ist ein Kaufabschluss nicht möglich.
(3) Der Verbraucher wird vor Kaufabschluss im Checkout über sein Widerrufsrecht und dessen Erlöschen informiert und bestätigt dies durch eine Pflicht-Checkbox.
(4) Im Kaufprozess bestätigt der Nutzer durch Pflicht-Checkboxen gemäß § 312j BGB die Kenntnisnahme und Akzeptanz der verbindlichen Vertragsdokumente (AGB, Hausordnung, Plattformwerte).
§ 6 Gewährleistung bei digitalen Inhalten
(1) EPTEC gewährleistet die Konformität bereitgestellter digitaler Inhalte gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Bei einmaliger Bereitstellung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Bereitstellung. Bei dauerhafter Bereitstellung (Abonnement) gilt die Konformitätspflicht für die gesamte Vertragslaufzeit; für die Globale Zahlungslink-Lizenz (inkl. beschränkter Paywall-API) gilt die Einschränkung nach § 12 Abs. 7, soweit die Nichtkonformität auf der dort beschriebenen externen, nicht von EPTEC betriebenen Zahlungsanbieter-Infrastruktur beruht.
(2) Bei Konformitätsmängeln: Nacherfüllung zuerst, danach Minderung oder Rücktritt.
§ 7 Kündigung des Nutzerkontos
(1) Nutzer können ihre Mitgliedschaft entsprechend der zum Kaufzeitpunkt vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen kündigen.
(2) EPTEC ist berechtigt, Nutzerkonten bei nachweislichem Verstoß gegen diese AGB, die Hausordnung oder die Plattformwerte mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen.
(3) Bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen bleiben von der Kündigung oder der Kontolöschung unberührt.
§ 8 Plattformhoheit und Moderationsrecht
(1) EPTEC ist berechtigt, Inhalte, Konten oder Funktionen zu beschränken, vorübergehend zu sperren oder zu entfernen, sofern ein Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Plattformregeln besteht. Maßnahmen erfolgen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
(2) EPTEC ist insbesondere berechtigt, folgende Maßnahmen einzeln oder kombiniert zu ergreifen:
– Verwarnung mit Regelzitat
– Temporäre Sperrung (24 Stunden bis 7 Tage)
– Dauerhafte Sperrung des Kontos
– Entfernung von Profilbildern (alle Slots)
– Löschung der Mediathek und aller hochgeladenen Inhalte
– Entfernung von Raum-Gestaltungselementen (Bild, Audio)
– Löschung des Chat-Verlaufs
– Löschung des Kontos
(3) Temporäre Sperrungen laufen automatisch ab; dauerhafte Sperrungen werden manuell aufgehoben. Die Dauer wird dem Nutzer mitgeteilt.
(4) Creators sind berechtigt, einzelne Nutzer von ihrem Orbit auszuschließen. Orbit-spezifische Sperren durch Creators berühren den übrigen Plattformzugang des Nutzers nicht und laufen automatisch ab, sofern eine Frist gesetzt wurde.
(5) Moderationsentscheidungen können automatisiert oder manuell getroffen werden. Entscheidungen mit erheblicher Wirkung unterliegen menschlicher Überprüfungsmöglichkeit auf Verlangen.
(6) EPTEC teilt die wesentlichen Gründe einer Maßnahme mit, soweit rechtlich zulässig.
(7) Sperrungen können jederzeit bei Verdacht auf Verletzung der AGB, DSGVO, Plattformwerte oder Hausordnung erfolgen. Bei temporären Sperren läuft ein bestehendes Abonnement unverändert weiter. Bei dauerhafter Sperrung wird ein laufendes Abonnement für die Dauer der Sperre pausiert. Bei Kontolöschung wird ein laufendes Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet.
§ 9 Nutzungsrechte an Nutzerinhalten
(1) Mit Veröffentlichung räumt der Nutzer EPTEC ein einfaches, weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Speicherung, Plattformdarstellung, Sicherheitsanalyse und technischen Optimierung der Plattform ein.
(2) EPTEC beansprucht kein Eigentum an Nutzerinhalten. Eine kommerzielle Verwertung oder Lizenzierung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht gestattet. EPTEC ist berechtigt, Inhalte zu Moderations- und Sicherheitszwecken intern vorzuhalten, auch nach Entfernung durch den Nutzer. Autorisierte EPTEC-Mitarbeiter sind berechtigt, zu Moderations-, Sicherheits- und Compliance-Zwecken auf sämtliche Plattforminhalte zuzugreifen und diese intern zu sichern, einschließlich privater Inhalte und Kommunikation. Der Nutzer stimmt diesem Zugriff mit Annahme dieser AGB ausdrücklich zu.
(3) Öffentlich sichtbare Profildaten (Username, Orbit-Nummer, Profilbild sowie vom Nutzer gesetzte Profil-Links) werden im Rahmen von Plattformfunktionen — insbesondere der Creator-Entdecken-Funktion, der Profil-Suche und dem Abonnement-Ranking — sowohl anderen Nutzern als auch nicht angemeldeten Besuchern ohne eigenen Account öffentlich im Internet angezeigt. Diese eingeschränkte öffentliche Sichtbarkeit ist für den Betrieb einer Plattform mit auffindbaren Profilen technisch notwendig und unvermeidbar. Mit dem Setzen dieser Daten stimmt der Nutzer ihrer Darstellung in diesen Funktionen ausdrücklich zu. Die Sichtbarkeit kann durch Entfernen der jeweiligen Daten im Profil jederzeit eingeschränkt werden.
§ 9a Erweiterte Inhaltslizenz bei Provisionserlass
(1) Erklärt EPTEC gegenüber einem Creator oder Administrator vor Hinterlegung eines Zahlungsdienstleister-Kontos schriftlich oder durch Systembenachrichtigung, dass auf die Erhebung der Plattformprovision dauerhaft oder zeitlich befristet verzichtet wird, oder wurde dem Creator oder Administrator von EPTEC ein VIP-Status gewährt, gilt abweichend von § 9 Abs. 2 Folgendes:
(2) Der Creator räumt EPTEC mit dem Hochladen, Veröffentlichen oder sonstigen Bereitstellen von Inhalten auf der Plattform unwiderruflich eine weltweite, nicht-exklusive, unentgeltliche, übertragbare und unterlizenzierbare Lizenz an diesen Inhalten ein. Diese Lizenz umfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu bearbeiten, anzupassen, zu übersetzen, Ableitungen daraus zu erstellen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, aufzuführen und in jeder Form zu nutzen — einschließlich zu Werbe- und Marketingzwecken der Plattform.
(3) Die Lizenz nach Abs. 2 bleibt nach Kündigung oder Löschung des Kontos für einen angemessenen Zeitraum aufrechterhalten.
(4) Der Creator versichert, über alle erforderlichen Rechte zu verfügen, und stellt EPTEC von Ansprüchen Dritter frei.
(5) Im Übrigen bleiben alle weiteren Bestimmungen dieser AGB unberührt.
(6) EPTEC ist berechtigt, ein Creator- oder Administrator-Konto, auf das dieser Paragraph Anwendung findet, jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zu kündigen oder zu sperren. Die Frist beginnt mit Zugang der entsprechenden Erklärung. Bereits entstandene Ansprüche aus Abs. 2 bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 10 Verantwortung für Nutzerinhalte
(1) Nutzer sind allein verantwortlich für ihre Inhalte und deren Rechtmäßigkeit.
(2) Der Nutzer versichert, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, nicht gegen Gesetze oder die Plattformwerte verstoßen und frei von Schadsoftware sind.
(3) Der Nutzer stellt EPTEC von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Handlung des Nutzers resultieren.
(4) Alle von EPTEC bereitgestellten Inhalte — insbesondere Inhalte des First Dashboard sowie sonstige Plattform- und Framework-Inhalte — sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum von EPTEC. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.
(5) Bei Verstößen gegen § 10 (4) ist EPTEC berechtigt, das Konto mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften des Urheberrechts geltend zu machen. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben vorbehalten.
(6) Freitextfelder der Plattform (insbesondere Profilbeschreibung/Bio, Veranstaltungsangaben, Uploads, Kommentare und Beiträge/Posts sowie ähnliche öffentlich sichtbare Eingabefelder) können von Nutzern freiwillig befüllt werden. EPTEC übernimmt keine Haftung für Folgen, die daraus entstehen, dass Nutzer in diesen Feldern freiwillig personenbezogene oder sensible Daten angeben — etwa Wohnadressen, Telefonnummern, Zahlungsverbindungen (z. B. PayPal-Links, Kontonummern) oder sonstige Kontaktdaten. Nutzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, in öffentlich zugänglichen Profilfeldern keine derartigen sensiblen Informationen zu veröffentlichen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für freiwillig selbst offenbarte Daten verbleibt beim Nutzer.
§ 11 Hausordnung, Plattformwerte und Qualitätsstandards
(1) Die jeweils aktuelle Hausordnung und die Plattformwerte sind verbindliche Bestandteile dieser AGB. Änderungen werden den Nutzern mit angemessener Frist mitgeteilt und erfordern erneute Bestätigung.
(2) EPTEC ist berechtigt, Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen, die gegen Gesetze, diese AGB, die Hausordnung oder die Plattformwerte verstoßen. Die wesentlichen Gründe werden dem betroffenen Nutzer mitgeteilt, soweit rechtlich zulässig.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) EPTEC haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EPTEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden — maximal auf den in den letzten 12 Monaten vom Nutzer tatsächlich gezahlten Mitgliedsbeitrag.
(3) Ein Anspruch auf jederzeitige oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(5) Bestimmte Plattformfunktionen (insbesondere Echtzeit-Kommunikation wie Video-/Audio-Konferenzen, Live-Streaming und VoIP-Telefonie, E-Mail-Versand sowie KI-gestützte Funktionen) setzen den Einsatz kostenpflichtiger externer Infrastrukturdienste voraus. Um eine dauerhafte Kostendeckung sicherzustellen und ein Verlustgeschäft zu Lasten der Plattform zu vermeiden, ist die Nutzung dieser Funktionen technisch an das tatsächlich bei EPTEC eingegangene Lizenzeinkommen gekoppelt und kann bei Erreichen der jeweils aktuellen Kapazitätsgrenze vorübergehend eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf unbegrenzte Verfügbarkeit dieser Funktionen besteht nicht; Abs. 3 bleibt unberührt. EPTEC ist bestrebt, diese Grenze so zu bemessen, dass sie im regulären Geschäftsbetrieb nicht erreicht wird.
(6) EPTEC setzt zum Schutz der Plattform eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur ein (u. a. Bot- und Missbrauchsschutz, IP-basierte Zugriffssperren sowie optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung und PIN-Absicherung). Diese Maßnahmen gelten zwischen den Parteien als grundsätzlich ausreichend für den sicheren Betrieb. Ein Anspruch auf absolute, gegen jeden denkbaren kriminellen Angriff, unbekannte Sicherheitslücken oder unvorhersehbare Systemkorruption gefeite Sicherheit besteht nicht; für hieraus resultierende Schäden haftet EPTEC nach Maßgabe der Absätze 1 und 2. Die Aktivierung und Pflege optionaler Sicherheitsstufen (2FA, PIN) obliegt dem jeweiligen Kontoinhaber.
(7) Die Globale Zahlungslink-Lizenz (inkl. beschränkter Paywall-API) ist ein zusätzliches, freiwilliges Komfortangebot zur Automatisierung der Aufnahme-/Tarifwechsel-Bestätigung, Kündigung und Preispflege sowie zur Bereitstellung eines einheitlichen Zahlungslinks — beides über die vom Nutzer selbst gewählte, externe Zahlungsanbieter-Infrastruktur. EPTEC ruft hierfür ausschließlich die öffentlich dokumentierte Schnittstelle (API) dieses externen Anbieters mit einem vom Nutzer selbst hinterlegten, eingeschränkten Zugangsschlüssel auf bzw. verweist auf den vom Nutzer selbst hinterlegten externen Zahlungslink. Änderungen, Einschränkungen, Abschaltungen oder Inkompatibilitäten dieser externen, nicht von EPTEC betriebenen Infrastruktur — Schnittstelle wie Zahlungslink gleichermaßen — liegen außerhalb des Einflussbereichs von EPTEC und können dazu führen, dass die Funktion ganz oder teilweise nicht oder nicht wie erwartet funktioniert. Ein Anspruch auf deren dauerhafte oder fehlerfreie Funktionsfähigkeit besteht nicht; für hieraus resultierende Schäden haftet EPTEC nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2. Zu den von EPTEC im Rahmen dieser Lizenz technisch unterstützten externen Zahlungsanbietern zählen aktuell u. a. Stripe, PayPal, Paddle, FastSpring, Paystack, Conekta, Airwallex, 2Checkout/Verifone, Chargebee und Invoiced.com; die jeweils aktuelle Liste ist in den Lizenzeinstellungen einsehbar. Im Rahmen der Automatisierung übermittelt EPTEC hierfür erforderliche Daten des Clients (insbesondere dessen E-Mail-Adresse) an den vom Nutzer gewählten externen Anbieter, um dort Zahlungen zuzuordnen; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 13 Einsatz automatisierter Systeme und KI
(1) EPTEC setzt KI-gestützte Systeme insbesondere für folgende Zwecke ein:
a) Inhaltsmoderation: Automatisierte Systeme analysieren Inhalte und erstellen Prüfberichte mit Regelreferenz. Die Analyse umfasst insbesondere die Prüfung auf verbotene, regelwidrige oder unzulässige Inhalte gemäß Hausordnung und Plattformwerten. Mit der Nutzung der Plattform stimmt der Nutzer dieser automatisierten Inhaltsanalyse ausdrücklich zu. Die finale Moderationsentscheidung trifft stets ein autorisierter EPTEC-Mitarbeiter.
b) Identitätsverifikation: Zur Zugangskontrolle werden hochgeladene Ausweisdokumente automatisiert ausgewertet. Das Dokument wird nicht gespeichert; ausschließlich das Ergebnis wird festgehalten.
c) KI-Chatbot-Unterstützung gemäß § 19a zur unverbindlichen Nutzerunterstützung und Information.
d) Optionale KI-gestützte automatische Beantwortung von Kunden-Beschwerden im Rahmen der von einem Creator kostenpflichtig erwerbbaren Beschwerde-Reklamation-Widerruf-KI-API-Lizenz — mit vollständigem Zugriff auf die in der jeweiligen Akte dokumentierten Fakten des Beschwerdeführers (siehe Datenschutzerklärung § 22s). e) Auf derselben Lizenz basierend: KI-gestützte automatische Erstbeantwortung von Beschwerden/Anregungen, die ein Business Owner oder ein mit diesem verknüpfter Client direkt gegenüber EPTEC einreicht (Profil-Funktion "Beschwerde/Anregung"), ebenfalls mit vollständigem Akte-Zugriff gemäß Datenschutzerklärung § 22s. Bei Unsicherheit oder einem ernsten/strittigen Fall erfolgt keine automatisierte Antwort, sondern eine Weiterleitung an einen menschlichen Bearbeiter. Die entsprechende Zustimmung wird bei der Registrierung per eigener Checkbox eingeholt.
(2) Der Verifikationsprozess kann vom Nutzer jederzeit erneut durchgeführt werden. Ein Anspruch auf menschliche Einzelfallprüfung besteht nicht.
§ 14 Datenschutz
(1) Datenverarbeitung erfolgt gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Details regelt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
(2) Nutzer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten. Anfragen sind über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten an EPTEC zu richten.
§ 15 Kontolöschung
(1) Nach Kontobeendigung wird der Zugang zum Konto und Profil unwiderruflich gesperrt. Profildaten werden anonymisiert; öffentlich sichtbare Inhalte werden entfernt oder unzugänglich gemacht.
(2) Zahlungs- und Vertragsdaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) intern vorgehalten und sind für den Nutzer nicht mehr zugänglich.
(3) Wurde ein Konto gelöscht, das eine Contract-Office-Session initiiert und Einladungscodes ausgegeben hat, werden alle damit verknüpften Dokumente, Protokolle und Sitzungsdaten innerhalb von 30 Tagen nach Kontolöschung unwiderruflich gelöscht.
§ 16 Altersverifikation
(1) Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Mit Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Nutzer rechtsverbindlich, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Zusätzlich steht eine freiwillige KI-gestützte Altersverifikation per Ausweis-Upload zur Verfügung: Das hochgeladene Dokument wird ausschließlich zur Extraktion des Geburtsdatums verarbeitet und danach nicht gespeichert; nur das Prüfergebnis wird zurückgegeben. Diese technischen Maßnahmen ergänzen die rechtsverbindliche Eigenbestätigung des Nutzers.
(2) EPTEC behält sich vor, die Altersangabe stichprobenartig zu überprüfen. Kommt der Nutzer einer Aufforderung zur Vorlage eines Altersnachweises nicht nach, ist EPTEC berechtigt, das Konto bis zur Klärung zu sperren.
(3) Falschangaben berechtigen zur sofortigen Sperrung und außerordentlichen Kündigung ohne Rückerstattung.
(4) Stellt EPTEC fest, dass ein Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird das Konto unverzüglich gesperrt und gelöscht.
(5) African Orbit: Für den Zugang zum African Orbit ist eine zusätzliche regionale Verifikation erforderlich. Dabei wird ein hochgeladenes Ausweisdokument automatisiert auf afrikanische Nationalität oder Wohnort geprüft. Das Dokument wird nicht gespeichert; ausschließlich das Prüfergebnis wird festgehalten. Ergänzend kann EPTEC IP-basierte Herkunftssignale zur Zugangskontrolle heranziehen. Ein Anspruch auf Zugang zum African Orbit ohne erfolgreiche Verifikation besteht nicht.
§ 16a Code-System (VIP-, Aktions- und Geschenkcodes)
(1) EPTEC stellt ein Code-System bereit, das Nutzern ermöglicht, Plattformfunktionen zu Sonderkonditionen zu nutzen oder Eintrittsgebühren vollständig zu umgehen. Der jeweils gültige Sonderpreis wird dem Nutzer vor Kaufabschluss angezeigt; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Einlösung ausgewiesene Betrag.
(2) Das Code-System ist eine freiwillige Zusatzleistung von EPTEC. Ein Anspruch auf Ausstellung, Gültigkeit oder Funktionsfähigkeit eines Codes besteht nicht. EPTEC haftet nicht für technische Ausfälle, abgelaufene oder ungültige Codes.
(3) EPTEC und Creators haften nicht für die missbräuchliche Weitergabe von Codes durch den Empfänger.
§ 17 Zusammenarbeit mit Behörden
(1) EPTEC arbeitet mit Behörden im gesetzlichen Rahmen zusammen und ist berechtigt, Konten bei behördlichen Anordnungen zu sperren sowie gesetzlich geforderte Daten herauszugeben.
(2) Bei Verdacht auf strafbare Inhalte, insbesondere der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, ist EPTEC zur unverzüglichen Meldung an zuständige Behörden verpflichtet und berechtigt.
(3) EPTEC haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch eine gesetzlich vorgeschriebene Datenweitergabe oder behördlich angeordnete Kontosperrung entstehen.
§ 18 Nutzung anonymisierter Daten
(1) Anonymisierte Nutzungsdaten dürfen von EPTEC ohne Einschränkung zur Plattformverbesserung, Analyse, Statistik und Produktentwicklung verwendet werden. Ein Personenbezug ist ausgeschlossen; eine Rückführung auf einzelne Nutzer findet nicht statt.
§ 19 Sicherheit, Integrität und Missbrauchsverbot
(1) EPTEC ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Plattform.
(2) Nutzer dürfen keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit oder Integrität der Plattform beeinträchtigen.
(3) Jeder Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen — einschließlich Bots, Scraping, Reverse Engineering oder unbefugter API-Nutzung — berechtigt zur sofortigen Sperrung und Geltendmachung von Schadensersatz.
(4) EPTEC betreibt ein aktives Sicherheitsüberwachungssystem, das sicherheitsrelevante Ereignisse automatisiert erkennt. Bei Überschreiten definierter Schwellenwerte ist EPTEC berechtigt, IP-Adressen automatisiert vorübergehend zu sperren.
(5) EPTEC stellt Nutzern die weiterhin optionale, kostenlose Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Verfügung (Authenticator-App, Passkey, E-Mail-Code, Telegram-Code). Die Aktivierung liegt vollständig in der Eigenverantwortung des jeweiligen Nutzers; wird sie nicht aktiviert oder genutzt, haftet EPTEC nicht für hieraus resultierende Datenzugriffe Dritter, soweit EPTEC selbst keine eigene Pflichtverletzung trifft.
(6) Zusätzlich kann jeder Business Owner freiwillig einen selbst gewählten Zugriffs-PIN aktivieren, der den Zugriff auf das eigene Profil sowie den eigenen Raum absichert, dessen dauerhafter Wert EPTEC technisch zu keinem Zeitpunkt bekannt ist. Die Aktivierungsmöglichkeit steht erst nach Kauf und Einlösung der Betriebskostenlizenz zur Verfügung. Die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung des PIN sowie den Zugriffsschutz auf die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse (einziger Weg zur Wiederherstellung eines vergessenen PIN) liegt beim Nutzer; EPTEC haftet nicht für Datenzugriffe Dritter, die durch eine Weitergabe des PIN oder eine Kompromittierung des E-Mail-Kontos des Nutzers entstehen, soweit EPTEC selbst keine eigene Pflichtverletzung trifft.
(7) Über eine kostenpflichtige Lizenz zugängliche Inhalte und Kommunikation dürfen von Nutzern nicht per Screenshot, Aufnahme oder sonstiger technischer Vervielfältigung erfasst und außerhalb der Plattform weitergegeben, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit der jeweilige Urheber dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Mit Kaufabschluss einer kostenpflichtigen Lizenz bestätigt der Nutzer über eine Pflicht-Checkbox, dieses Verbot zu verstehen und zu akzeptieren. Zuwiderhandlungen berechtigen zur Kontosperrung nach § 7 Abs. 2 und zur Geltendmachung von Schadensersatz.
§ 19a KI-Unterstützungsfunktionen
(1) Der auf der Plattform eingesetzte KI-Chatbot dient ausschließlich der unverbindlichen Nutzerunterstützung und Information. Auskünfte des KI-Systems stellen keine rechtsverbindlichen Zusagen dar.
(2) EPTEC setzt im Direktnachrichtensystem eine automatische Übersetzungsfunktion ein. Eingehende Nachrichten werden automatisch in die Systemsprache des Empfängers übersetzt. Der Originaltext der Nachricht wird dabei technisch gespeichert und unverändert vorgehalten. Die Übersetzung dient ausschließlich der Nutzerfreundlichkeit und stellt keine inhaltliche Veränderung der Nachricht dar.
§ 19b Push-Benachrichtigungen
(1) EPTEC bietet Nutzern optional die Möglichkeit, Browser-basierte Push-Benachrichtigungen zu aktivieren. Push-Benachrichtigungen werden ausschließlich zu plattformrelevanten Ereignissen versandt (z. B. neue Beiträge eines abonnierten Creators).
(2) Die Aktivierung erfolgt freiwillig über den Browser-Zustimmungsdialog. Nutzer können Push-Benachrichtigungen jederzeit über die Browsereinstellungen oder die Plattformoberfläche deaktivieren.
(3) Ein Anspruch auf Empfang von Push-Benachrichtigungen besteht nicht; technisch oder browserseitig bedingte Ausfälle begründen keinen Anspruch gegenüber EPTEC.
§ 20 Einspruchsrecht und Beschwerdeverfahren
(1) Nutzer können über den Button "Beschwerde / Anregung" im Profil jederzeit eine Beschwerde oder Anregung einreichen, wahlweise mit Bezug zu einer konkreten Moderationsentscheidung. Die Beschwerde wird nach Kategorie und Dringlichkeit erfasst und einem zufällig ausgewählten Administrator oder dem Master zur individuellen Prüfung zugewiesen.
(2) Bei hohem Beschwerdeaufkommen erhalten Nutzer, deren Fall die aktuelle Bearbeitungskapazität übersteigt, eine automatische, stets höfliche Antwort ohne Kompensation; alle übrigen Fälle werden manuell und individuell beantwortet.
(3) EPTEC kann nach Ermessen als Kulanz Creatorn und Administratoren eine einmalige Verlängerung ihrer Lizenzlaufzeit gewähren; für Nutzer ohne eigene Lizenzbeziehung zu EPTEC (Client) besteht mangels eigener Zahlungsbeziehung zu EPTEC keine entsprechende Kompensationsmöglichkeit. Ein Rechtsanspruch auf Kulanz besteht in keinem Fall.
(4) Alle eigenen Beschwerden inkl. Antworten sind für Nutzer über die Beschwerde-Chronik im Profil bis zu 12 Monate einsehbar.
(5) Bei Kontolöschung entfällt das interne Einspruchsrecht; der Rechtsweg gemäß Absatz 6 bleibt unberührt.
(6) Das Recht, Aufsichtsbehörden oder Gerichte zu kontaktieren, bleibt unberührt.
§ 21 Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe
(1) Nutzer müssen wahrhaftige, vollständige und aktuelle Angaben machen. Falsche Angaben berechtigen zur Kontosperrung.
§ 22 Ausschluss von Folgeschäden
(1) EPTEC haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Einnahmeausfälle von Creatorn infolge von Plattformstörungen, Moderationsentscheidungen oder der Beendigung des Plattformbetriebs.
§ 23 Vertragssprache und Textspeicherung
(1) Die rechtlich maßgebliche Originalfassung dieser AGB sowie aller zugehörigen Vertragsdokumente ist Deutsch. Bei Abweichungen von Übersetzungen ist die deutsche Originalfassung maßgeblich.
(2) Der Vertragstext wird gespeichert und ist dem Nutzer auf Anfrage zugänglich.
§ 24 Creator-Verhältnis: Zulassung, Pflichten und Kündigung
(1) Creator sind selbständige Anbieter, die auf der Plattform eigene Inhalte anbieten. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auftragnehmer von EPTEC.
(2) Creator sind als unabhängige Anbieter für die Inhalte verantwortlich, die sie selbst veröffentlichen oder verwalten.
(3) Eskalationsverfahren bei Moderationsversäumnis: Stufe 1: Hinweis und Fristsetzung von 48 Stunden. Stufe 2: Formelle Abmahnung mit Frist von 7 Tagen. Stufe 3: Außerordentliche Kündigung. Bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.
(4) Kündigungsentscheidungen werden durch einen EPTEC-Mitarbeiter getroffen. Automatische Vertragsbeendigungen, die sich aus vertraglich vereinbarten Bedingungen ergeben — insbesondere bei Nichtbestätigung von Preisänderungen — gelten nicht als Kündigungsentscheidung im Sinne dieses Absatzes.
(5) Creator sind verpflichtet, die Einhaltung der Hausordnung und der Plattformwerte in ihrem Verantwortungsbereich aktiv sicherzustellen.
(6) EPTEC ist berechtigt, einem Creator den Zugang zu einem oder mehreren Orbits zeitlich begrenzt zu sperren. Der Creator wird über Dauer und Grund der Sperre informiert. Während einer Orbit-Sperre bleibt die Zahlungspflicht des Creators bestehen. Nach Ablauf wird der Zugang automatisch wiederhergestellt.
(7) Wird ein Creator-Konto gelöscht oder gekündigt, werden alle mit diesem Creator-Konto verknüpften aktiven Nutzerabonnements automatisch beendet. Nutzer werden über die Beendigung ihres Abonnements unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Beiträge werden nach Maßgabe der Zahlungsdienstleisterbedingungen behandelt.
(8) Sämtliche Preise auf der Plattform werden ausschließlich von EPTEC festgelegt. Preisänderungen werden Creatorn mit angemessener Frist angekündigt.
(9) Jeder zugelassene Creator erhält bei Registrierung automatisch eine eindeutige, nicht übertragbare Raumnummer.
(10) Administratoren und das Masterprofil, die auf der Plattform als Creator auftreten, unterliegen in dieser Eigenschaft sämtlichen Bestimmungen dieses Paragraphen. Die jeweiligen Sonderrechte bleiben davon unberührt.
(11) Vor Aktivierung als Creator bestätigt der Nutzer durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox im Registrierungsprozess ausdrücklich, das Geschäftsmodell gemäß § 2 Abs. 6 und § 30 Abs. 5 zu verstehen und zu akzeptieren: den eigenen kostenfreien Freimonat bei erstmaligem Erwerb seiner Abo-Lizenz (§ 2 Abs. 6), den Abzug des auf ihn entfallenden Anteils von Selbstbedienungs-Erstattungen eigener Käufe (§ 30 Abs. 5) sowie bei einem echten, über die kartenausgebende Bank gewonnenen Chargeback den Abzug des vollen Bruttobetrags zzgl. einer Chargeback-Pauschale (§ 28a Abs. 4), jeweils von seiner nächsten Auszahlung. Diese Bestätigung wird systemseitig mit Zeitstempel und IP-Adresse protokolliert.
§ 25 Orbit-Struktur, Zugangsvoraussetzungen und Provisionen
(1) Professional Orbit: Für Creator mit fachlichem, beratendem oder professionellem Anspruch. Zugangsvoraussetzung: Nachweis einer geeigneten fachlichen Qualifikation. Provision derzeit 35 % des Nettoverkaufspreises. Die Zulassung erfolgt durch EPTEC nach eigenem Ermessen.
(2) Creative Orbit: Für Creator mit künstlerischen, kreativen oder kulturellen Inhalten. Zugangsvoraussetzung: repräsentatives Portfolio. Provision derzeit 20 % des Nettoverkaufspreises. EPTEC entscheidet über Aufnahme und Verbleib nach eigenem Ermessen.
(3) African Orbit: Für Creator mit Bezug zur afrikanischen Kultur, Geschichte, Sprache, Wirtschaft oder Gesellschaft. Provision derzeit 25 % des Nettoverkaufspreises. Der African Orbit ist ausschließlich Nutzern mit nachgewiesenem Afrikabezug zugänglich. EPTEC ist berechtigt, den geografischen Zugang technisch zu beschränken und entsprechende Nachweise zu verlangen. Nutzern ohne nachgewiesenen Afrikabezug ist die Teilnahme nicht gestattet; eine missbräuchliche Inanspruchnahme berechtigt EPTEC zur sofortigen Rückforderung gewährter Provisionen sowie zur Kontosperrung.
(4) Entscheidungsbefugnis: EPTEC entscheidet über die Zuordnung eines Creators zu einem Orbit. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen bestimmten Orbit oder Beibehaltung einer bestehenden Zuordnung besteht nicht.
(5) Anpassungsvorbehalt: Orbit-Struktur, Zugangsvoraussetzungen und Provisionssätze können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Änderungen werden mit angemessener Frist vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Bei wesentlichen Verschlechterungen steht dem Creator ein Sonderkündigungsrecht nach § 24 zu.
§ 25a Infrastrukturgebühren und Nicht-Rückerstattbarkeit
(1) Die Zulassung als Creator oder Administrator setzt die einmalige Entrichtung einer Infrastrukturgebühr voraus. Diese Gebühr dient der technischen Einrichtung des Orbits und ist nicht rückerstattbar — unabhängig davon, ob der Creator oder Administrator die Plattform nach Aktivierung tatsächlich nutzt.
(2) Die jeweils aktuellen Infrastrukturgebühren sind auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen. EPTEC behält sich vor, diese Beträge mit angemessener Frist anzupassen; bereits entrichtete Gebühren bleiben davon unberührt.
§ 25b Creator- und Administrator-Optionen: Room 2 und Collab-Slots
(1) Creatorn und Administratoren steht die Möglichkeit offen, einen zweiten eigenständigen Raum (Room 2) hinzuzubuchen. Die jeweils aktuelle monatliche Gebühr ist auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen. Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate; danach kündbar mit angemessener Frist.
(2) Collab-Slots ermöglichen die gleichzeitige technische Verknüpfung mit anderen Creatorn und Administratoren. Die jeweils aktuelle Gebühr je Slot ist auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen. Jede Aktivierung ist eine eigenständige kostenpflichtige Buchung. Frühere Aktivierungen begründen keinen Anspruch auf zukünftige Verknüpfungen.
§ 25c Suprematie-Klausel
(1) Dieses Vertragswerk bildet die alleinige und abschließende Vertragsgrundlage zwischen EPTEC und dem Nutzer, Creator oder Administrator. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers, Creators oder Administrators werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn EPTEC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 25d Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit
(1) Beantragt ein Creator die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder stellt er seine Zahlungen ein, ist EPTEC berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
(2) EPTEC ist berechtigt, ausstehende Provisionszahlungen bei Zahlungsunfähigkeit des Creators bis zur Klärung aller offenen Forderungen zurückzuhalten.
§ 25e Zahlungsvoraussetzungen für Auszahlungen
(1) Auszahlungen von Provisionen und Creator-Einnahmen erfolgen ausschließlich über den von EPTEC bereitgestellten Zahlungsdienstleister. Creator und Administratoren sind verpflichtet, ein gültiges Konto beim jeweiligen Zahlungsdienstleister zu hinterlegen.
(2) Solange kein gültiges Zahlungskonto hinterlegt ist, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Ausstehende Beträge verfallen nicht, werden jedoch erst nach erfolgreicher Kontoverbindung ausgezahlt.
(3) EPTEC haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle, die aus fehlenden, ungültigen oder gesperrten Zahlungskonten des Creators oder Administrators resultieren.
§ 26 Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) EPTEC behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden Nutzern, Creatorn und Administratoren mit angemessener Frist vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die weitere Nutzung der Plattform nach Ablauf dieser Frist gilt als Zustimmung. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht nach § 24 zu.
§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) EPTEC ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 28 Mitgliedschaftsarten und -stufen
(1) EPTEC bietet verschiedene Mitgliedschaftsstufen an. Die jeweils aktuellen Optionen, Leistungsumfang und Preise sind auf der Plattform veröffentlicht und verbindlich.
(2) Die Mitgliedschaftsstufen unterscheiden sich im monatlichen Download-Kontingent: Basis: keine Downloads; Premium: bis zu 10 Downloads pro Monat; Deluxe: bis zu 15 Downloads pro Monat.
(3) Creator können einzelne Dateien unabhängig vom Mitgliedschaftskontingent des Nutzers vom Download ausschließen. Nutzer haben keinen Anspruch auf den Download von Dateien, die der Creator als nicht herunterladbar markiert hat.
(4) Das Senden von Direktnachrichten an Creator ist ausschließlich Nutzern mit aktivem Deluxe-Abonnement oder gültigem VIP-Status vorbehalten. Nutzer der Basis- und Premium-Stufe können Creator nicht direkt anschreiben. EPTEC behält sich vor, diese Einschränkung künftig anzupassen; Änderungen werden gemäß § 26 angekündigt.
(5) Creator können zusätzliche Dashboard-Erweiterungen einmalig freischalten. Diese Gebühren sind nicht rückerstattbar. Die jeweils aktuellen Beträge sind auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen.
§ 28a Erlösmodell: EPTEC-Content vs. Creator-Content
(1) Stellt EPTEC selbst Inhalte bereit, fließen sämtliche Mitgliedsbeiträge und Einmalzahlungen vollständig an EPTEC. Provisions- oder Beteiligungsansprüche Dritter entstehen nicht.
(2) Stellt ein Creator Inhalte bereit, erhält EPTEC eine Provision gemäß § 25 (derzeit: 20 % im Creative Orbit, 35 % im Professional Orbit, 25 % im African Orbit). Der Creator erhält den verbleibenden Betrag nach Abzug der Provision.
(3) Sämtliche Preise werden ausschließlich von EPTEC festgelegt. Creator haben keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.
(4) Die Provision errechnet sich stets vom tatsächlich von EPTEC vereinnahmten Nettobetrag nach Abzug von Zahlungsdienstleistergebühren, Steuern und etwaigen Rückbuchungen. Stornierte oder rückgebuchte Transaktionen begründen keinen Provisionsanspruch des Creators. Bei einer Selbstbedienungs-Erstattung durch den Nutzer (§ 30 Abs. 5) wird ausschließlich der auf den Creator entfallende Netto-Anteil einbehalten (§ 30 Abs. 5, § 24 Abs. 11). Bei einem echten, über die kartenausgebende Bank gewonnenen Chargeback werden dagegen der volle Bruttobetrag der betroffenen Transaktion sowie eine Chargeback-Pauschale zur Deckung der beim Zahlungsdienstleister anfallenden Dispute-Gebühr von der nächsten Auszahlung des Creators einbehalten, da EPTEC hierbei zusätzliche Kosten beim Zahlungsdienstleister entstehen und die plattformweite Dispute-Quote belastet wird.
§ 29 Mindestlaufzeit, Kündigung und Mitgliedschaftslaufzeit
(1) Die Mitgliedschaft wird mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten abgeschlossen. EPTEC ist berechtigt, die Mindestlaufzeit im Rahmen von Aktionen temporär auszusetzen. Eine Aussetzung gilt ausschließlich für den jeweiligen Aktionszeitraum und begründet keinen dauerhaften Anspruch auf kürzere Mindestlaufzeiten.
(2) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 30 Kalendertagen gekündigt werden.
(3) Kündigungen sind über die Kontoeinstellungen oder schriftlich möglich.
§ 30 Zahlungsstörungen, Rückbuchungen und Chargeback
(1) Bei unberechtigter Rückbuchung durch den Nutzer trägt der Nutzer sämtliche dadurch entstehenden Kosten einschließlich entgangener Creator-Provisionen.
(2) EPTEC behält sich vor, den Zugang bei eingeleiteter Rückbuchung sofort zu sperren.
(3) Der Nutzer stimmt beim Kauf ausdrücklich zu, dass EPTEC eine von ihm initiierte Rückbuchung (Chargeback) betreffend eine bei EPTEC selbst eingegangene Zahlung als Dispute-Verfahren gegenüber dem Zahlungsdienstleister, der kartenausgebenden Bank und dem Kartennetz führt. Wird der Dispute zugunsten von EPTEC entschieden, ist EPTEC berechtigt, den ursprünglichen Betrag automatisch erneut vom Nutzer einzuziehen. Wird der Dispute zugunsten des Nutzers entschieden, erhält dieser den vollen Betrag zuzüglich 15 % zurückerstattet. Erfolgt die Zahlung stattdessen über eine vom Creator selbst gewählte externe Zahlungsinfrastruktur, auf die EPTEC keinen Zugriff hat (Globale Zahlungslink-Lizenz, § 12 Abs. 7), ist EPTEC am zugrundeliegenden Zahlungsvorgang nicht beteiligt; ein Dispute-Verfahren durch EPTEC findet insoweit nicht statt, und dieser Absatz sowie Abs. 4 finden auf diesen Zahlungsvorgang keine Anwendung.
(4) Soweit Abs. 3 Anwendung findet, stimmt der Nutzer der Übermittlung der zum Kaufzeitpunkt protokollierten Einwilligungsnachweise (vgl. Datenschutzerklärung § 8b) an den Zahlungsdienstleister, die kartenausgebende Bank und das Kartennetz zum Zweck der Dispute-Abwehr ausdrücklich zu.
(5) Für bestimmte eigene, bei EPTEC erworbene Einmalleistungen (insbesondere Infrastrukturgebühr, Room 2, Collab-Slot, Dashboard-Erweiterung, Zulassungsgebühr als Administrator) kann der Creator oder Administrator selbstständig über die Plattform eine sofortige Kündigung mit Erstattungsanfrage auslösen ("Selbstbedienungs-Erstattung"). Mit Bestätigung dieser Anfrage endet der Zugang zur betroffenen Leistung unmittelbar; als Kompensation wird die Laufzeit der eigenen Abo-Lizenz des Creators oder Administrators um einen aus dem gezahlten Betrag errechneten Zeitraum verlängert. Ein erneuter Erwerb derselben Leistung ist danach dauerhaft für dieses Konto und das verwendete Endgerät ausgeschlossen. Für die einmalige Eintrittsgebühr eines Nutzers (§ 4 Abs. 5) besteht keine Selbstbedienungs-Erstattung; deren Nichtrückerstattbarkeit richtet sich ausschließlich nach § 4 Abs. 5.
(6) Eine Barauszahlung im Rahmen der Selbstbedienungs-Erstattung ist ausgeschlossen; die Kompensation erfolgt ausschließlich als Lizenzlaufzeit-Verlängerung nach Abs. 5. Für Abonnements zwischen Client und Creator, die über eine vom Creator selbst gewählte externe Zahlungsinfrastruktur (Globale Zahlungslink-Lizenz, § 12 Abs. 7) abgewickelt werden, nimmt EPTEC keine eigene Zahlung entgegen; eine Erstattung durch EPTEC ist in diesen Fällen von vornherein nicht möglich. Etwaige Erstattungsansprüche des Clients richten sich in diesem Fall ausschließlich nach dem eigenen Vertragsverhältnis zwischen Client und Creator.
(7) (aufgehoben)
(8) Lizenzen und Abonnements werden ausschließlich durch eine eigene, manuelle Zahlungsauslösung des Nutzers erworben; EPTEC nimmt keine automatisierten, wiederkehrenden Abbuchungen vor. Jede Zahlung ist damit eine vom Nutzer selbst veranlasste Einzeltransaktion. Wird die Zahlung durch eine starke Kundenauthentifizierung (z. B. 3D-Secure) des jeweiligen Zahlungsdienstleisters abgesichert, wird auch dieser Umstand im Rahmen von Abs. 4 dokumentiert und im Dispute-Verfahren berücksichtigt.
§ 30a (aufgehoben)
(aufgehoben) Das plattforminterne Guthabensystem (Gutscheinpunkte, „GP") wurde zum 30.08.2026 ersatzlos abgeschafft. Sämtliche Zahlungen auf der Plattform erfolgen seither ausschließlich als Festpreis-Echtgeldzahlungen; eine Kompensation im Rahmen einer Selbstbedienungs-Erstattung erfolgt ausschließlich als Lizenzlaufzeit-Verlängerung nach § 30 Abs. 5.
§ 30b (aufgehoben)
(aufgehoben) Die Beendigung der eigenen Mitgliedschaft richtet sich nach § 7 (Kündigung des Nutzerkontos) und § 15 (Kontolöschung).
§ 31 Creator- und Administrator-Auszahlung und Abrechnung
(1) EPTEC rechnet Creator- und Administrator-Provisionen regelmäßig ab. Auszahlungen erfolgen auf das hinterlegte Zahlungskonto über den von EPTEC bereitgestellten Zahlungsdienstleister.
(2) EPTEC behält sich vor, Auszahlungen bei begründetem Verdacht auf Missbrauch, laufenden Stornierungsverfahren oder offenen Forderungen gegenüber dem Creator oder Administrator vorläufig zurückzuhalten.
(3) EPTEC ist berechtigt, neue Creator- und Administrator-Auszahlungen plattformweit gleichzeitig einzufrieren. Bereits verarbeitete und ausgezahlte Provisionen sind von einer Einfrierung nicht betroffen. Eine globale Einfrierung wird ausschließlich durch den Master ausgelöst und ist auf das betrieblich notwendige Minimum zu beschränken. Creator und Administratoren werden unverzüglich informiert. Während einer globalen Einfrierung bleibt die Zahlungspflicht der Nutzer bestehen; ausstehende Anteile werden nach Aufhebung nachgeholt.
(4) Steuerliche Pflichten aus Einnahmen auf der Plattform obliegen dem Creator und Administrator eigenverantwortlich.
§ 32 Mindestaktivität und Qualitätspflicht
(1) Creator und Administratoren verpflichten sich zu einer angemessenen Mindestaktivität auf der Plattform.
(2) Bei wiederholten begründeten Qualitätsbeschwerden ist EPTEC berechtigt, den Creator oder Administrator zur Nachbesserung aufzufordern.
§ 33 Gewerbliche Nutzung und Unternehmenskonten
(1) Die Nutzung der Plattform ist gemäß § 1 Abs. 2 ausschließlich Unternehmern und Selbständigen im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vorbehalten.
(2) Die Nutzung eines einzelnen Nutzerkontos durch mehrere Personen ist untersagt.
§ 34 Haftung bei Creator- und Administrator-Inhalten und Freistellung
(1) Creator und Administratoren sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Qualität der von ihnen veröffentlichten Inhalte.
(2) Creator und Administratoren stellen EPTEC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch ihre Inhalte entstehen.
(3) Verarbeitet ein Creator im Rahmen seines eigenen Orbits personenbezogene Daten seiner Clients (insbesondere über eine eigene Client-Akte-Lizenz oder eigene Kommunikationswege), ist der Creator hierfür im Verhältnis zu seinen Clients eigenständig verantwortlich. Die Plattforminfrastruktur von EPTEC dient insoweit lediglich als technisches Werkzeug des Creators; EPTEC haftet nicht für einen fehlerhaften Umgang des Creators mit diesen Daten, soweit EPTEC selbst keine eigene Pflichtverletzung trifft. Vor Aktivierung als Creator bestätigt der Nutzer dies durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox im Registrierungsprozess.
§ 35 Verbot von Deepfakes, Impersonation und KI-Training
(1) Es ist untersagt, synthetisch erzeugte oder manipulierte Medieninhalte zu erstellen, die reale Personen in Handlungen zeigen, denen diese nicht zugestimmt haben.
(2) Die Nutzung von ETOBS-Inhalten zum Training von KI-Modellen ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. Das automatisierte Auslesen von Plattforminhalten ist ohne Genehmigung untersagt.
(3) Die Nutzung der Plattform ist Personen und Organisationen untersagt, die auf internationalen Sanktionslisten geführt werden.
§ 36 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) EPTEC haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle der Plattform, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
(2) Bei einem ununterbrochenen Ausfall von mehr als 72 Stunden erhalten Creator und Administratoren eine anteilige Verlängerung der Laufzeit ihrer Abo-Lizenz, die dem Verhältnis der Ausfalldauer zum jeweiligen Abrechnungsmonat (30 Tage) entspricht. Für Nutzer ohne eigene Lizenzbeziehung zu EPTEC (Client) besteht mangels eigener Zahlungsbeziehung keine entsprechende Kompensationsmöglichkeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht erst nach einem ununterbrochenen Ausfall von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen.
§ 36a Wartungsarbeiten, Systemupdates und Plattform-Upgrades
(1) Geplante Wartungsarbeiten werden mit angemessener Vorankündigungsfrist angekündigt.
(2) Bei dringenden Sicherheitsvorfällen ist EPTEC berechtigt, die Plattform ohne vorherige Ankündigung sofort einzuschränken.
(3) Wartungsbedingte Ausfälle bis zu 72 Stunden begründen keinen Anspruch auf Erstattung.
(4) EPTEC nutzt externe, lizenzierte Zahlungsdienstleister (derzeit PayPal und SumUp). EPTEC ist berechtigt, den Zahlungsanbieter jederzeit zu wechseln oder den Zahlungsdienst temporär zu deaktivieren. Nutzer werden über einen Anbieterwechsel mit angemessener Frist informiert. Während einer temporären Deaktivierung können keine neuen Abonnements abgeschlossen oder verlängert werden; bestehende Mitgliedschaften bleiben unberührt.
§ 37 Plattformänderung und Betriebseinstellung
(1) EPTEC ist berechtigt, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln oder zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt.
(2) Im Falle einer vollständigen Einstellung des Plattformbetriebs informiert EPTEC alle Nutzer und Creators mindestens 90 Tage im Voraus. Etwaige Erstattungsansprüche richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Mindestanforderungen.
§ 38 Automatische Verlängerung und Kündigungsbutton
(1) Mitgliedschaften verlängern sich automatisch gemäß § 29, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
(2) EPTEC stellt gemäß § 312k BGB eine einfach zugängliche Kündigungsmöglichkeit auf der Plattform bereit.
§ 39 Provision bei Storno und Rückbuchung
(1) Bei berechtigter Rückerstattung entfällt der Provisions- und Vergütungsanspruch des Creators oder Administrators. Bereits ausgezahlte Provisionen für stornierte Transaktionen werden mit zukünftigen Provisionszahlungen verrechnet.
§ 40 Zahlungsabwicklung, Geldfluss und ZAG-Abgrenzung
(1) EPTEC ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG. Alle Zahlungen auf der Plattform erfolgen ausschließlich über externe, regulierte Zahlungsdienstleister.
(2) EPTEC ist berechtigt, den eingesetzten Zahlungsdienstleister jederzeit zu wechseln oder den Zahlungsdienst temporär zu deaktivieren.
(3) EPTEC ist zu keinem Zeitpunkt im Besitz fremder Gelder, die treuhänderisch für Creator, Administratoren oder Nutzer verwaltet werden.
§ 41 Steuerliche Verantwortung und Umsatzsteuer
(1) Creator sind als selbständige Anbieter allein verantwortlich für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen. Administratoren unterliegen als angestellte Mitarbeiter der EPTEC dem regulären Lohnsteuerverfahren; dieser Paragraph findet auf sie keine Anwendung.
(2) Sofern Creator ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben und als Unternehmer handeln, kann das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG gelten.
§ 42 Datenlöschung nach Vertragsbeendigung und Speicherfristen
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht. Ab der Vertragsbeendigung beginnt eine angemessene Exportfrist.
(2) Beantragt ein Nutzer, Creator oder Administrator die Kontoauflösung, während noch eine Abrechnung aussteht, wird das Konto vorübergehend in einen Wartezustand versetzt. Personenbezogene Stammdaten werden unverzüglich anonymisiert; das Konto bleibt technisch aktiv bis zum Abschluss der Abrechnung, danach erfolgt die vollständige Löschung.
(3) Nach Ablauf der Exportfrist werden nutzerbezogene Inhalte und Daten automatisiert gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Steuerrelevante Daten werden gemäß § 147 AO / § 257 HGB aufbewahrt.
(4) EPTEC übernimmt keine Haftung für Datenverluste nach Ablauf der Exportfrist.
§ 43 Technische Leistungsgrenzen und automatisierte Systemprozesse
(1) EPTEC stellt die Plattform als technisch strukturierte Infrastruktur zur Verfügung. Speicherplatz sowie Upload-, Bandbreiten- und Funktionsumfänge sind systembedingt begrenzt.
(2) EPTEC ist kein Archivierungs- oder Backupdienst. Nutzer, Creator und Administratoren sind verpflichtet, eigenverantwortlich Sicherungskopien ihrer Inhalte vorzuhalten.
§ 43a Ephemere Inhalte (Stories)
(1) Creators können temporäre Kurzbeiträge (Stories) veröffentlichen. Stories sind mit einer automatischen Verfallszeit von 24 Stunden versehen und werden nach Ablauf dieser Frist automatisch und unwiderruflich gelöscht.
(2) Mit dem Hochladen eines Story-Inhalts erklärt der Creator, über alle erforderlichen Rechte an dem Inhalt zu verfügen. Die Regelungen zu Nutzerinhalten gemäß §§ 9, 10 und 11 gelten entsprechend.
(3) EPTEC übernimmt keine Haftung für den Verlust von Story-Inhalten nach Ablauf der 24-Stunden-Frist. Creator sind gemäß § 43 Abs. 2 für die eigenverantwortliche Sicherung ihrer Inhalte zuständig.
§ 44 Kollaborations- und Slot-Logik
(1) Die Anzahl der gleichzeitig zulässigen Creator-Kollaborationen ist systemseitig begrenzt. Die jeweils aktuellen Gebühren für Team-Slots sind auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen.
(2) Generierte Kollaborations-Codes sind einmalig, personengebunden und nicht übertragbar.
§ 45 Werbekooperationen und gesponserte Inhalte
(1) EPTEC ist berechtigt, Werbekooperationen mit Dritten einzugehen. Gesponserte Inhalte werden als Anzeige oder Werbung gemaess UWG gekennzeichnet.
(2) Creator, die im Rahmen eines Beitrags Produkte, Dienstleistungen oder Marken Dritter gegen Entgelt oder sonstigen Vorteil bewerben, sind gesetzlich verpflichtet, diesen Beitrag als Werbung zu kennzeichnen (§ 5a UWG, § 22 Medienstaatsvertrag). Die Plattform stellt hierfuer beim Erstellen eines Beitrags eine Kennzeichnungsfunktion ("Anzeige") zur Verfuegung. Die Nutzung dieser Funktion entbindet den Creator nicht von der eigenverantwortlichen Pruefung, ob im Einzelfall eine Kennzeichnungspflicht besteht.
(3) Bewirbt ein Creator ausschliesslich eigene Angebote, Produkte oder Dienstleistungen (Eigenwerbung), besteht keine Kennzeichnungspflicht als "Anzeige" im Sinne von Absatz (2). Die Plattform stellt hierfuer optional eine gesonderte Kennzeichnung ("Eigenwerbung") zur Verfuegung. Ebenfalls keine Drittwerbung im Sinne dieser Vorschrift ist es, wenn ein Nutzer eigene Angebote von EPTEC selbst bewirbt.
§ 46 Barrierefreiheit
(1) EPTEC ist bemüht, die Plattform gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zugänglich zu gestalten.
§ 47 Tod eines Nutzers oder Creators
(1) Im Todesfall wird das Konto auf Antrag und gegen Nachweis durch berechtigte Erben abgewickelt. Ausstehende Creator-Provisionen und Administrator-Vergütungen werden nach Vorlage des Erbennachweises in angemessener Frist ausgezahlt.
§ 48 Kontosperrung auf behördliche Anordnung
(1) Ist EPTEC gesetzlich oder behördlich verpflichtet, ein Konto zu sperren oder Inhalte zu entfernen, erfolgt dies unverzüglich. EPTEC informiert den betroffenen Nutzer soweit rechtlich zulässig.
§ 49 Breakout-Räume
(1) Creators können während einer Live-Session bis zu fünf Breakout-Räume aktivieren. Jeder Breakout-Raum ist eine eigenständige technische Session; Nutzer nehmen einem Breakout-Raum nur durch aktive Zuteilung durch den Creator oder auf eigenen Wunsch teil.
(2) In Breakout-Räumen gelten dieselben Verhaltens- und Inhaltsregeln wie im Hauptraum. Der Creator ist für die Aktivierung, Zuteilung und ordnungsgemäße Beendigung der Breakout-Sessions verantwortlich. EPTEC übernimmt keine Haftung für Inhalte, die in Breakout-Räumen ausgetauscht werden.
(3) Breakout-Räume sind temporär. Nach Ablauf der eingestellten Dauer oder bei Beendigung durch den Creator werden die Sessions automatisch geschlossen und alle Sitzungsdaten gelöscht.
§ 50 Kollaboratives Whiteboard
(1) Creators können während Live-Sessions ein kollaboratives Whiteboard aktivieren. Das Whiteboard dient ausschließlich der sachlichen Zusammenarbeit; rechtswidrige, beleidigende oder gegen die Hausordnung verstoßende Inhalte sind verboten.
(2) Alle auf dem Whiteboard eingetragenen Inhalte sind für alle berechtigten Teilnehmer sichtbar. Der Creator entscheidet, welche Teilnehmer Schreibzugriff erhalten. EPTEC ist nicht für den Inhalt von Whiteboard-Einträgen verantwortlich. Whiteboard-Inhalte werden nach Sessionende automatisch gelöscht. Urheberrechte Dritter sind auch im Whiteboard zu beachten.
(3) Wenn der Creator einen PDF-Export erstellt, liegt die Verantwortung für die weitere Verwendung und Speicherung dieses Exports ausschließlich beim Creator.
§ 51 Aufnahmen im Live-Raum
(1) Die Plattform stellt eine optionale Aufnahmefunktion für Bildschirm und Webcam bereit. Die Aufnahme wird nicht automatisch von EPTEC gestartet oder gespeichert.
(2) Der aufzeichnende Nutzer ist persönlich und vollumfänglich dafür verantwortlich, alle rechtlichen Anforderungen für die Aufnahme einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
– die Einwilligung aller aufgezeichneten Personen gemäß § 201 StGB, § 22 KunstUrhG und der DSGVO;
– die Einhaltung aller lokalen Gesetze, die für die Aufzeichnung von Personen gelten;
– das Verbot der Aufnahme minderjähriger Personen ohne ausdrückliche elterliche Einwilligung.
(3) EPTEC übernimmt keine Haftung für durch Aufnahmen entstandene Rechtsverletzungen. Nutzer, die Aufnahmen unter Verstoß gegen diese Regelungen erstellen, können gesperrt werden. Lädt der Creator eine Aufnahme als Post hoch, gelten die allgemeinen Inhaltsregeln dieser AGB.
§ 52 Sprachnachrichten
(1) Nutzer können in Direktnachrichten Sprachnachrichten versenden. Mit dem Absenden stimmt der Nutzer zu, dass die Audiodatei auf den Servern von EPTEC gespeichert und dem Empfänger zugänglich gemacht wird.
(2) Für Sprachnachrichten gelten dieselben Inhaltsregeln wie für alle anderen Nachrichten auf der Plattform. Das Versenden von rechtswidrigen Inhalten, Beleidigungen oder Bedrohungen in Sprachnachrichten ist verboten und kann zur Kontosperrung führen.
§ 53 Automatisierte Inhaltsmoderation
(1) Die Plattform setzt automatisierte KI-Systeme zur Prüfung hochgeladener Medieninhalte ein. Zweck ist die Erkennung von Verstößen gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Hausordnung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Wird ein Inhalt durch das automatisierte System abgelehnt, wird der Nutzer informiert. Der Nutzer hat das Recht, eine manuelle Überprüfung durch EPTEC zu beantragen. EPTEC ist berechtigt, die manuelle Überprüfung auf Werktage mit angemessener Bearbeitungszeit zu beschränken.
(3) EPTEC haftet nicht für Fehler des automatisierten Moderationssystems, stellt jedoch sicher, dass bei einem berechtigten Einspruch eine menschliche Überprüfung stattfindet.
§ 54 Live-Umfragen in Räumen
(1) Creators können in Live-Räumen Umfragen unter den anwesenden Teilnehmern starten. Der Creator ist verantwortlich für den Inhalt der Umfrage und der Antwortoptionen; rechtswidrige, irreführende oder diskriminierende Fragestellungen sind verboten.
(2) Die Umfrageergebnisse sind für alle Teilnehmer in aggregierter Form sichtbar. Individuelle Abstimmungsentscheidungen sind nicht öffentlich einsehbar. EPTEC ist nicht für den Inhalt von Umfragen oder die Verwendung der Ergebnisse durch den Creator verantwortlich.
§ 55 Events und Veranstaltungshinweise
(1) Creators können auf ihrer Profilseite öffentliche Events mit Titel, Datum, Uhrzeit und optionalem Standort erstellen. Events dienen der Information der Community und stellen keine rechtlich verbindliche Veranstaltungsankündigung seitens EPTEC dar.
(2) Der Creator ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Event-Informationen sowie für die Durchführung der angekündigten Veranstaltung. EPTEC übernimmt keine Haftung für ausgefallene, verschobene oder inhaltlich unrichtige Events.
(3) Nutzer können sich über die Plattform für Events anmelden. Die Anmeldung stellt lediglich eine Interessensbekundung dar; ein Anspruch auf Teilnahme oder Einlass besteht nur, sofern der Creator dies ausdrücklich bestätigt. EPTEC ist kein Veranstalter und kein Vermittler von Eintrittskarten oder Tickets.
(4) Events mit gesetzwidrigen, diskriminierenden oder irreführenden Inhalten sind verboten und können ohne Vorankündigung gelöscht werden.
§ 56 Gewinnspiele und Zufallsauswahl
(1) Creators können die Plattformfunktion „Zufälligen Gewinner ziehen" nutzen, um einen Follower zufällig auszuwählen. Diese Funktion dient der Unterstützung von Creator-Gewinnspielen; EPTEC ist weder Veranstalter noch Mitveranstalter solcher Gewinnspiele.
(2) Der Creator ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gewinnspielbedingungen, insbesondere nach deutschem Recht (§ 661 BGB, Glücksspielstaatsvertrag) sowie etwaiger steuerrechtlicher Pflichten gegenüber Gewinnern. EPTEC stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung.
(3) Die Zufallsauswahl erfolgt auf Basis der gespeicherten Follower-Daten. Jeder Follower hat die gleiche statistische Chance, ausgewählt zu werden. EPTEC garantiert keine bestimmte Anzahl an teilnahmeberechtigten Followern.
(4) Missbräuchliche Nutzung der Gewinnspiel-Funktion (z. B. Scheingewinnspiele, Betrug oder Manipulation der Follower-Liste) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB dar und kann zur Sperrung oder dauerhaften Deaktivierung des Accounts führen.
§ 57 Anti-Menschenhandel- und Content-Compliance-Richtlinie
(1) EPTEC verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Menschenhandel, Sklaverei und Zwangsarbeit. Wir setzen uns dafür ein, die Darstellung nicht-einvernehmlicher sexueller Inhalte, Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen (CSAM) und jeglicher Inhalte, die Menschenhandel oder körperlichen Missbrauch fördern oder ermöglichen, von der Plattform fernzuhalten.
(2) Strikt untersagt sind insbesondere: Beteiligung an, Erleichterung oder Duldung jeder Form von Menschenhandel oder moderner Sklaverei; Einsatz von Zwangs- oder Kinderarbeit; Hochladen, Teilen oder Verbreiten von Inhalten, die nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen, sexuelle Gewalt oder körperlichen Missbrauch darstellen; Hochladen von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger (CSAM); Nutzung der Plattform zur Bewerbung, Vermittlung oder Bereitstellung von Diensten, die kommerzielle sexuelle Handlungen unter Zwang, Betrug, Nötigung oder mit Minderjährigen ermöglichen.
(3) EPTEC nutzt spezialisierte Verifikationsverfahren zur Bestätigung von Identität und Volljährigkeit aller in Inhalten abgebildeten sowie aller hochladenden Personen (siehe Content-Anbieter-Vereinbarung). Vor Veröffentlichung ist eine dokumentierte, schriftliche Einwilligung aller abgebildeten Personen erforderlich. Alle Inhalte werden vor Veröffentlichung geprüft; Live-Streams und Echtzeitinhalte werden aktiv überwacht.
(4) Meldungen zu möglicherweise illegalen oder nicht konformen Inhalten können jederzeit über die Meldestelle für illegale Inhalte, Beschwerden & Einspruch eingereicht werden. Meldungen werden innerhalb von 7 Werktagen geprüft; bei begründetem Verdacht auf Darstellung Minderjähriger oder Menschenhandel erfolgt eine Sperrung innerhalb von 24 Stunden.
(5) Jede Person — Mitarbeitende, Content-Anbieter oder Nutzer — die gegen diese Richtlinie verstößt, muss mit sofortiger Entfernung aller zugehörigen Inhalte, dauerhafter Kontosperrung und Meldung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden rechnen.
(6) Externe Anlaufstellen bei Verdacht auf Menschenhandel: National Human Trafficking Hotline (USA) 1-888-373-7888 (SMS „HELP" an 233733); National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) 1-800-THE-LOST bzw. CyberTipline; in Deutschland: BKA-Meldestelle für Kindesmissbrauchsdarstellungen sowie das bundesweite Hilfetelefon Menschenhandel.
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