เงื่อนไขการใช้งาน
EPTEC
Betreiberin der Marke ETOBS
Professional Orbit · Creative Orbit · African Orbit
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15.10.2026 · Version 1.6 · Es gilt deutsches Recht
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der Plattform ETOBS, betrieben von der EPTEC. ETOBS ist die Produktmarke der EPTEC und umfasst drei Plattformbereiche (Orbits): den Professional Orbit, den Creative Orbit und den African Orbit. EPTEC (Einzelunternehmen) ist die verantwortliche Betreiberin im Sinne des Handels-, Vertrags- und Datenschutzrechts. In diesen AGB wird „EPTEC" als Kurzbezeichnung für die EPTEC als Betreiberin verwendet; Verweise auf „die Plattform" beziehen sich auf ETOBS.
(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Plattform im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzen — sowohl als Creator/Administrator als auch als Nutzer (Client). Eine Nutzung als Verbraucher ist ausgeschlossen; mit der Registrierung bestätigt jeder Nutzer verbindlich, als Unternehmer zu handeln. Diese AGB gelten für alle so registrierten Nutzer, einschließlich Administratoren und Master in ihrer Eigenschaft als Plattformnutzer. EPTEC vertraut auf diese Erklärung des Nutzers (Vertrauensgrundsatz) und ist nicht verpflichtet, die tatsächliche Unternehmereigenschaft zu überprüfen. Erweist sich eine Erklärung nachträglich als unzutreffend, ändert dies nichts an der Anwendbarkeit dieser AGB auf das Vertragsverhältnis; Rechte, die ausschließlich Verbrauchern zustehen (insbesondere das Widerrufsrecht nach § 312g BGB), werden hierdurch nicht begründet. Diese Unternehmer-Exklusivität betrifft ausschließlich das unmittelbare Vertragsverhältnis zwischen EPTEC und dem jeweiligen Nutzer (Creator/Administrator/Master sowie Client, jeweils in ihrer Eigenschaft als EPTEC-Vertragspartner). Sie trifft keine Aussage über das davon zu unterscheidende eigene Vertragsverhältnis zwischen einem Creator und dessen eigenen Kunden (Client als Vertragspartner des Creators): Dieses Verhältnis gestaltet der Creator eigenverantwortlich aus und kann danach auch Verbraucher einschließen; die entsprechende Angabe holt der Client im jeweiligen Checkout gegenüber dem Creator gesondert ein.
(3) Abweichende AGB des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von EPTEC.
(4) Bestandteile dieses Vertrags sind neben diesen AGB: die Hausordnung und die Plattformwerte. Mit Zustimmung zu diesen AGB stimmt der Nutzer allen genannten Dokumenten verbindlich zu. Im Konfliktfall haben diese AGB Vorrang vor der Hausordnung; die Hausordnung hat Vorrang vor den Plattformwerten. Eigene rechtliche Dokumente eines Creators gegenüber seinen eigenen Kunden (z. B. eigene AGB, Datenschutzhinweise in seinen Footer-Dokumenten) bleiben hiervon unberührt, dürfen jedoch weder diese AGB noch die Hausordnung noch die Plattformwerte relativieren, unterlaufen oder rechtswidriges Verhalten auf der Plattform gestatten; im Konfliktfall gehen diese AGB, die Hausordnung und die Plattformwerte vor. Die Datenschutzerklärung ist zur Kenntnisnahme bereitzustellen und kein Vertragsbestandteil.
(5) Begriffe: „Business Owner“ ist ein Nutzer, der auf der Plattform einen eigenen Orbit-Raum betreibt und Leistungen gegenüber eigenen Kunden anbietet; in diesen AGB und in technischen Bezeichnungen wird er auch „Creator“ genannt. „Client“ ist ein Nutzer, der Leistungen eines Business Owners in Anspruch nimmt; in diesen AGB wird er auch „Nutzer (Client)“ oder „User“ genannt. „Nutzer“ bezeichnet alle registrierten Konten einschließlich Administratoren und Master. Die Plattformoberfläche verwendet die Begriffe „Business Owner“ und „Client“.
§ 1a Rolle von EPTEC als neutraler Infrastrukturanbieter (digitaler Gewerbepark)
(1) EPTEC stellt mit ETOBS die technische und organisatorische Infrastruktur eines digitalen Gewerbeparks bereit: Jeder Creator mietet gegen eine feste, im Voraus bekannte Betriebskostenlizenz einen eigenständigen, technisch abgegrenzten Bereich (Orbit) mit eigener Adresse (/c/username), eigenen Footer-Dokumenten und eigener Kundenakte, um darin sein eigenes Geschäft eigenverantwortlich zu betreiben und seine Erlöse selbst zu vereinnahmen. EPTEC erhebt keine Provision und ist an den Umsätzen der Business Owner nicht beteiligt.
(2) EPTEC greift dabei nicht aktiv in die Preisgestaltung, die Kundenbeziehung oder den Zahlungsstrom des jeweiligen Creators ein und trifft keine redaktionelle Auswahl darüber, welche Inhalte eines Creators bevorzugt angezeigt werden. Empfehlungen und die Sortierung des Feeds richten sich ausschließlich nach Interessengebiet, Orbit und Engagement (Datenschutzerklärung § 22l); eine bezahlte Bevorzugung gibt es nicht. Diese Neutralität entspricht der Rolle eines passiven Anbieters von Hosting- und Infrastrukturdiensten im Sinne der einschlägigen telemedien- und plattformrechtlichen Vorschriften (insbesondere des Digital Services Act der Europäischen Union) — dem digitalen Gegenstück zur Rolle eines neutralen Vermieters bei physischen Gewerbeimmobilien.
(3) Die Bezeichnung „digitaler Gewerbepark“ beschreibt dieses Rollenverständnis bildlich und dient der Klarstellung der Rechte und Pflichten zwischen EPTEC und den Creators. Sie begründet keine Anwendung des für physische Gewerbeimmobilien geltenden Mietrechts; maßgeblich ist ausschließlich das in § 27 dieser AGB bestimmte anwendbare Recht.
§ 2 Plattformmodell: Mitgliedschaft und Nutzungsrecht
(1) Die Plattform basiert auf einem Mitgliedschaftsmodell. Nutzer erwerben durch Abschluss einer Mitgliedschaft ein zeitlich begrenztes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihre Mitgliedschaftsstufe freigeschalteten Inhalten und Funktionen.
(2) Innerhalb einer aktiven Mitgliedschaft können Nutzer auf die jeweils verfügbaren Inhalte zugreifen. Es besteht kein Anspruch auf den dauerhaften Fortbestand einzelner Inhalte oder Funktionen, sofern dies nicht vertraglich gesondert zugesichert wurde.
(3) Laufzeiten, Preise und Mitgliedschaftsstufen werden auf der Plattform ausgewiesen.
(4) Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Auftragsbestätigung oder, bei sofortiger digitaler Bereitstellung, durch Freischaltung zustande. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht.
(5) EPTEC ist berechtigt, Funktionen, Inhalte und die Struktur der Plattform weiterzuentwickeln oder zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt und wesentliche Änderungen mit angemessener Frist angekündigt werden.
(6) Erwirbt ein Creator erstmalig eine Abo-Lizenz bei EPTEC, ist der erste Monat dieser Abo-Lizenz kostenfrei ("Freimonat"). Während des Freimonats kann der Creator zusätzlich bestimmte, von EPTEC festgelegte Zusatzlizenzen ohne weitere Kosten erwerben, sofern die Betriebskostenlizenz bereits aktiv eingelöst ist; welche Zusatzlizenzen dies im Einzelnen sind, ergibt sich aus der jeweils aktuellen Darstellung auf der Plattform. Ab dem zweiten Monat ist für die weitere Nutzung ein erneuter Kauf der Abo-Lizenz erforderlich; ohne erneuten Kauf endet die Lizenz mit Ablauf des Freimonats. Eine automatische Abbuchung erfolgt nicht. Der Freimonat gilt einmalig pro Creator und ist nicht auf mehrere Konten desselben Creators übertragbar.
(7) EPTEC ist berechtigt, im Rahmen von Aktionen, Testphasen oder Einzelfallentscheidungen zeitlich befristet vom in diesen AGB beschriebenen Regel-Geschäftsmodell abzuweichen — insbesondere durch vorübergehenden Erlass von Gebühren, Umstellung wiederkehrender Zahlungsmodelle auf Einmalzahlungen oder umgekehrt, oder Aussetzung sonst geltender Bedingungen. Eine solche Abweichung begründet unabhängig von ihrer Dauer oder Ausgestaltung keinerlei zusätzliche, über die jeweilige Aktion hinausgehende oder dauerhafte Rechte des Nutzers, insbesondere keinen Anspruch auf Fortführung, Wiederholung oder dauerhafte Beibehaltung der abweichenden Konditionen. Dauer und Art solcher Abweichungen liegen im freien Ermessen von EPTEC und bewegen sich stets im Rahmen der übrigen Bestimmungen dieser AGB.
§ 3 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und EPTEC bei Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich zu informieren.
(3) Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten unter seinem Konto, sofern er den unbefugten Zugriff nicht zu vertreten hat.
(4) Demo-Zugang: EPTEC stellt gelegentlich einen Demo-Zugang bereit, der ausschließlich zur visuellen Besichtigung der Plattformräumlichkeiten dient. Der Demo-Zugang begründet kein Nutzungsrecht, keinen Vertragsschluss und keinen Anspruch auf Inhalte oder Leistungen.
(5) Profiltypen bei Registrierung: Bei der Registrierung wählt der Nutzer seinen Profiltyp: Client (User) oder Business Owner (Creator). Ein Administratorkonto kann nur mit einem von EPTEC ausgegebenen Admin-Registrierungscode angelegt werden; es erhält mit der Registrierung sofort ein fertig eingerichtetes Profil mit den von EPTEC zugewiesenen, nicht auslaufenden Lizenzen. Eine Paywall durchläuft ein Administrator nicht. Der Master meldet sich ausschließlich über die Startseite an.
(6) Wege eines Clients: Ein Client schließt seine erste Mitgliedschaft genau einmal über die Paywall an Tür 1 ab; dort gibt er die ETOBS-Nummer seines Business Owners ein. Eine ungültige oder nicht vorhandene ETOBS-Nummer führt zur Ablehnung. Bei diesem Business Owner kann er anschließend den Tarif wechseln. Jede weitere Mitgliedschaft bei einem anderen Business Owner (insgesamt bis zu sechs) ist ausschließlich mit einem Second-Life-Code dieses Business Owners und über dessen eigene Paywall möglich; Voraussetzung ist, dass der Business Owner seiner ersten Mitgliedschaft die Second-Life-Lizenz aktiv hat. Eine zweite erste Paywall gibt es nicht. Business Owner, Administratoren und Master können nicht Client eines Business Owners werden. Der Master kann wie jeder Business Owner einen eigenen Raum betreiben; seine Clients treten über die erste Paywall mit seiner ETOBS-Nummer bei.
(6a) Wege eines Business Owners: Ein Business Owner aktiviert sein Konto einmalig über die Aktivierungs-Paywall an Tür 1 und erhält dabei seine ETOBS-Nummer. Alle weiteren Lizenzen erwirbt er im Bereich „Lizenzen kaufen“ in seinem Profil.
(7) Login-Methoden und OAuth: EPTEC stellt OAuth-Anmeldeverfahren über externe Anbieter (derzeit Google, Microsoft, Apple, Facebook, TikTok, Snapchat, Discord, LinkedIn, X/Twitter, GitHub, LINE, Telegram und Bluesky) zur Verfügung. OAuth ist eine Komfortfunktion; ein Anspruch auf einen bestimmten OAuth-Anbieter besteht nicht. Bei Ausfall eines OAuth-Anbieters wird der Nutzer gebeten, eine alternative Anmeldemethode zu nutzen. EPTEC kann einzelne OAuth-Anbieter jederzeit hinzufügen oder entfernen.
(8) Registrierung und Anmeldung mit Benutzername und Passwort: Alternativ zu OAuth kann sich der Nutzer mit selbst gewähltem Benutzernamen, E-Mail-Adresse und Passwort registrieren. Das Konto wird unmittelbar nach der Registrierung freigeschaltet; die angegebene E-Mail-Adresse wird nicht auf tatsächliche Inhaberschaft überprüft. Der Nutzer ist verpflichtet, eine zutreffende und von ihm kontrollierte E-Mail-Adresse anzugeben; EPTEC übernimmt keine Haftung für Folgen unrichtiger, fremder oder nicht erreichbarer Angaben, insbesondere für eine dadurch erschwerte oder unmögliche Kontowiederherstellung. Für die Anmeldung nutzen Clients, Business Owner und Administratoren dasselbe Anmeldefeld; die Zuordnung zur jeweiligen Rolle erfolgt serverseitig automatisch anhand des hinterlegten Kontos. An den Türen gibt es keine Anmeldung; dort werden nur die Paywall, der Sharing-Code und der Second-Life-Code verwendet. EPTEC stellt ein automatisiertes Zurücksetzen des Passworts per E-Mail-Link zur Verfügung; der Link ist zeitlich begrenzt gültig. Bei Fragen oder Problemen ist zusätzlich der Support über die im Impressum genannten Kontaktdaten erreichbar. EPTEC kann vor oder nach einer Passwort-Zurücksetzung geeignete weitere Maßnahmen zur Identitätsbestätigung verlangen.
§ 4 Preise, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Alle Preise sind Endpreise in Euro. EPTEC ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen.
(2) Zahlung ist mit Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist EPTEC berechtigt, den Zugang zu sperren sowie gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen.
(4) Bei fehlgeschlagenen Zahlungen können dem Nutzer die hierdurch entstandenen Bankgebühren in Rechnung gestellt werden, sofern er die fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten hat.
(5) Für den Zugang des Business Owners zu seinem eigenen Raum 1 ist die Eintrittslizenz-Raum 1 erforderlich (nur Business Owner). Sie gilt jeweils 30 Tage ab Einlösung; für den weiteren Zugang ist danach ein erneuter Kauf erforderlich. Sie ist nicht rückerstattbar. Maßgeblich ist stets der zum Zeitpunkt des Kaufs auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesene Preis. Clients zahlen an EPTEC keine Eintrittsgebühr und keine Eintrittslizenz; ein Client-Zugang wird nicht über EPTEC abgerechnet (§ 34g).
(6) Preise werden systemseitig aus den jeweils aktuellen Plattformeinstellungen bezogen. EPTEC ist berechtigt, im Rahmen von Aktionen oder auf Einzelfallentscheidung Gebühren zeitlich begrenzt zu erlassen. Ein Anspruch auf Gebührenerlass besteht nicht. Preisänderungen innerhalb einer laufenden Mitgliedschaft werden mit angemessener Frist angekündigt. Akzeptiert der Nutzer die Änderung nicht, wird das Vertragsverhältnis automatisch zum nächsten Abrechnungszeitpunkt beendet. Für Business Owner gilt eine ordnungsgemäß angekündigte Preisänderung mit Ablauf der Ankündigungsfrist als angenommen; einer gesonderten Bestätigung bedarf es nicht. Hat ein Nutzer bei der Bezahlung durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox künftigen Preisänderungen vorab zugestimmt, gilt eine ordnungsgemäß angekündigte Änderung mit Ablauf der Ankündigungsfrist als angenommen, ohne dass es einer erneuten Bestätigung bedarf; die automatische Annahme wird in der Akte vermerkt und dem Nutzer mitgeteilt. Das Recht, die Plattform zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums zu verlassen, bleibt unberührt.
§ 5 Digitale Inhalte – Erfüllung und Widerrufsrecht
(1) Der Zugang zu digitalen Inhalten wird nach Zahlungseingang unverzüglich freigeschaltet. Zahlt ein Client an einen Business Owner über dessen eigenen Zahlungslink (§ 34g), gilt die Zahlung als eingegangen, sobald sie nach § 34g Abs. 2 bestätigt ist.
(2) EPTEC verkauft seine Lizenzen ausschließlich an Unternehmer (§ 1 Abs. 2). Die Unternehmereigenschaft bestätigt der Nutzer bei der Registrierung und — bei der Abo-Lizenz, solange die entsprechende Abfrage eingeschaltet ist — zusätzlich beim Kauf durch eine Pflicht-Checkbox. Eine gesonderte Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn mit Erlöschen des Widerrufsrechts wird beim Kauf von Lizenzen im Bereich „Lizenzen kaufen“ nicht eingeholt; beim Bezahlvorgang über die Paywall (Erstaktivierung als Business Owner sowie Mitgliedschaften in von EPTEC selbst betriebenen Orbits) wird ein Widerrufsverzicht per Pflicht-Checkbox abgefragt und protokolliert.
(3) Hat ein Verbraucher ausnahmsweise eine Lizenz bei EPTEC erworben, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu.
(4) Im Kaufprozess bestätigt der Nutzer durch Pflicht-Checkboxen gemäß § 312j BGB die Kenntnisnahme und Akzeptanz der verbindlichen Vertragsdokumente (AGB, Hausordnung, Plattformwerte).
§ 6 Gewährleistung bei digitalen Inhalten
(1) EPTEC gewährleistet die Konformität bereitgestellter digitaler Inhalte gemäß den gesetzlichen Anforderungen. Bei einmaliger Bereitstellung beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Bereitstellung. Bei dauerhafter Bereitstellung (Abonnement) gilt die Konformitätspflicht für die gesamte Vertragslaufzeit; für die Globale Zahlungslink-Lizenz (inkl. beschränkter Paywall-API) gilt die Einschränkung nach § 12 Abs. 7, soweit die Nichtkonformität auf der dort beschriebenen externen, nicht von EPTEC betriebenen Zahlungsanbieter-Infrastruktur beruht.
(2) Bei Konformitätsmängeln: Nacherfüllung zuerst, danach Minderung oder Rücktritt.
§ 6a Löschung von Konten ohne Kaufabschluss
(1) Wird innerhalb von 30 Tagen nach der Registrierung kein Kauf abgeschlossen, wird das Konto automatisch gelöscht. Als Kaufabschluss gilt beim Business Owner das Einlösen des Freimonats oder einer anderen Abo-Lizenz, beim Client eine vom Business Owner bestätigte Mitgliedschaft. Für Konten, die vor Einführung dieser Regel angelegt wurden, beginnt die Frist mit ihrer Einführung.
(2) Die verbleibende Zeit wird im Profil angezeigt. Sieben Tage und einen Tag vor der Löschung wird der Nutzer zusätzlich über das Nachrichtensystem erinnert. Der Nutzer bestätigt diese Regel bei der Registrierung per Pflicht-Checkbox; die Bestätigung, die Erinnerungen und die Löschung werden in der Akte festgehalten.
(3) Vor der Löschung wird die Akte gesichert; gesetzlich aufzubewahrende Nachweise bleiben für die gesetzlichen Fristen erhalten. Bei einem offenen Jugendschutz-Fall (§ 34e) oder einem laufenden Verfahren nach § 34d wird nicht gelöscht, solange der Fall nicht abgeschlossen ist.
(4) Ausgenommen sind Konten von Master und Administratoren sowie Demo-Konten. Ein Anspruch auf Wiederherstellung eines gelöschten Kontos besteht nicht; eine erneute Registrierung ist möglich.
§ 7 Kündigung des Nutzerkontos
(1) Lizenzen und Mitgliedschaften enden ohne erneuten Kauf mit Ablauf des bezahlten Zeitraums von 30 Tagen (§ 29); einer Kündigung bedarf es nicht. Den Abbruch einer laufenden Mitgliedschaft kann der Nutzer jederzeit ohne Angabe von Gründen über den Kündigungsbutton erklären (§ 38 Abs. 2).
(2) EPTEC ist berechtigt, Nutzerkonten bei nachweislichem Verstoß gegen diese AGB, die Hausordnung oder die Plattformwerte mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen.
(3) Bereits bestehende Zahlungsverpflichtungen bleiben von der Kündigung oder der Kontolöschung unberührt.
§ 8 Plattformhoheit und Moderationsrecht
(1) EPTEC ist berechtigt, Inhalte, Konten oder Funktionen zu beschränken, vorübergehend zu sperren oder zu entfernen, sofern ein Verdacht auf einen Verstoß gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Plattformregeln besteht. Maßnahmen erfolgen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips.
(2) EPTEC ist insbesondere berechtigt, folgende Maßnahmen einzeln oder kombiniert zu ergreifen:
– Verwarnung mit Regelzitat
– Temporäre Sperrung (24 Stunden bis 7 Tage)
– Dauerhafte Sperrung des Kontos
– Entfernung von Profilbildern (alle Slots)
– Löschung der Mediathek und aller hochgeladenen Inhalte
– Entfernung von Raum-Gestaltungselementen (Bild, Audio)
– Löschung des Chat-Verlaufs
– Löschung des Kontos
(3) Temporäre Sperrungen laufen automatisch ab; dauerhafte Sperrungen werden manuell aufgehoben. Die Dauer wird dem Nutzer mitgeteilt.
(4) Creators sind berechtigt, einzelne Nutzer von ihrem Orbit auszuschließen. Orbit-spezifische Sperren durch Creators berühren den übrigen Plattformzugang des Nutzers nicht und laufen automatisch ab, sofern eine Frist gesetzt wurde.
(5) Moderationsentscheidungen können automatisiert oder manuell getroffen werden. Entscheidungen mit erheblicher Wirkung unterliegen menschlicher Überprüfungsmöglichkeit auf Verlangen.
(6) EPTEC teilt die wesentlichen Gründe einer Maßnahme mit, soweit rechtlich zulässig.
(7) Sperrungen können jederzeit bei Verdacht auf Verletzung der AGB, DSGVO, Plattformwerte oder Hausordnung erfolgen. Bei temporären Sperren läuft ein bestehendes Abonnement unverändert weiter. Bei dauerhafter Sperrung wird ein laufendes Abonnement für die Dauer der Sperre pausiert. Bei Kontolöschung wird ein laufendes Abonnement zum nächstmöglichen Zeitpunkt beendet.
§ 9 Nutzungsrechte an Nutzerinhalten
(1) Mit Veröffentlichung räumt der Nutzer EPTEC ein einfaches, weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht zur Speicherung, Plattformdarstellung, Sicherheitsanalyse und technischen Optimierung der Plattform ein.
(2) EPTEC beansprucht kein Eigentum an Nutzerinhalten. Eine kommerzielle Verwertung oder Lizenzierung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers nicht gestattet. EPTEC ist berechtigt, Inhalte zu Moderations- und Sicherheitszwecken intern vorzuhalten, auch nach Entfernung durch den Nutzer. Autorisierte EPTEC-Mitarbeiter sind berechtigt, zu Moderations-, Sicherheits- und Compliance-Zwecken auf sämtliche Plattforminhalte zuzugreifen und diese intern zu sichern, einschließlich privater Inhalte und Kommunikation. Der Nutzer stimmt diesem Zugriff mit Annahme dieser AGB ausdrücklich zu.
(3) Öffentlich sichtbare Profildaten (Username, Orbit-Nummer, Profilbild sowie vom Nutzer gesetzte Profil-Links) werden im Rahmen von Plattformfunktionen — insbesondere der Creator-Entdecken-Funktion, der Profil-Suche und dem Abonnement-Ranking — sowohl anderen Nutzern als auch nicht angemeldeten Besuchern ohne eigenen Account öffentlich im Internet angezeigt. Diese eingeschränkte öffentliche Sichtbarkeit ist für den Betrieb einer Plattform mit auffindbaren Profilen technisch notwendig und unvermeidbar. Mit dem Setzen dieser Daten stimmt der Nutzer ihrer Darstellung in diesen Funktionen ausdrücklich zu. Die Sichtbarkeit kann durch Entfernen der jeweiligen Daten im Profil jederzeit eingeschränkt werden.
§ 9a (aufgehoben)
(aufgehoben) Provisionen und der VIP-Status wurden ersatzlos abgeschafft. Für alle Business Owner gilt einheitlich § 9.
§ 10 Verantwortung für Nutzerinhalte
(1) Nutzer sind allein verantwortlich für ihre Inhalte und deren Rechtmäßigkeit.
(2) Der Nutzer versichert, dass seine Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, nicht gegen Gesetze oder die Plattformwerte verstoßen und frei von Schadsoftware sind.
(3) Der Nutzer stellt EPTEC von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Handlung des Nutzers resultieren.
(4) Alle von EPTEC bereitgestellten Inhalte — insbesondere Inhalte des First Dashboard sowie sonstige Plattform- und Framework-Inhalte — sind urheberrechtlich geschützt und stehen im ausschließlichen Eigentum von EPTEC. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche Genehmigung ist untersagt.
(5) Bei Verstößen gegen § 10 (4) ist EPTEC berechtigt, das Konto mit sofortiger Wirkung zu sperren oder zu löschen sowie Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften des Urheberrechts geltend zu machen. Strafrechtliche Konsequenzen bleiben vorbehalten.
(6) Freitextfelder der Plattform (insbesondere Profilbeschreibung/Bio, Veranstaltungsangaben, Uploads, Kommentare und Beiträge/Posts sowie ähnliche öffentlich sichtbare Eingabefelder) können von Nutzern freiwillig befüllt werden. EPTEC übernimmt keine Haftung für Folgen, die daraus entstehen, dass Nutzer in diesen Feldern freiwillig personenbezogene oder sensible Daten angeben — etwa Wohnadressen, Telefonnummern, Zahlungsverbindungen (z. B. PayPal-Links, Kontonummern) oder sonstige Kontaktdaten. Nutzer werden ausdrücklich darauf hingewiesen, in öffentlich zugänglichen Profilfeldern keine derartigen sensiblen Informationen zu veröffentlichen. Die datenschutzrechtliche Verantwortung für freiwillig selbst offenbarte Daten verbleibt beim Nutzer.
§ 11 Hausordnung, Plattformwerte und Qualitätsstandards
(1) Die jeweils aktuelle Hausordnung und die Plattformwerte sind verbindliche Bestandteile dieser AGB. Änderungen werden den Nutzern mit angemessener Frist mitgeteilt und erfordern erneute Bestätigung.
(2) EPTEC ist berechtigt, Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen, die gegen Gesetze, diese AGB, die Hausordnung oder die Plattformwerte verstoßen. Die wesentlichen Gründe werden dem betroffenen Nutzer mitgeteilt, soweit rechtlich zulässig.
§ 12 Haftungsbeschränkung
(1) EPTEC haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet EPTEC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden — maximal auf den in den letzten 12 Monaten vom Nutzer tatsächlich gezahlten Mitgliedsbeitrag.
(3) Ein Anspruch auf jederzeitige oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform besteht nicht.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
(5) Bestimmte Plattformfunktionen (insbesondere Echtzeit-Kommunikation wie Video-/Audio-Konferenzen, Live-Streaming und VoIP-Telefonie, E-Mail-Versand sowie KI-gestützte Funktionen) setzen den Einsatz kostenpflichtiger externer Infrastrukturdienste voraus. Um eine dauerhafte Kostendeckung sicherzustellen und ein Verlustgeschäft zu Lasten der Plattform zu vermeiden, ist die Nutzung dieser Funktionen technisch an das tatsächlich bei EPTEC eingegangene Lizenzeinkommen gekoppelt und kann bei Erreichen der jeweils aktuellen Kapazitätsgrenze vorübergehend eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf unbegrenzte Verfügbarkeit dieser Funktionen besteht nicht; Abs. 3 bleibt unberührt. EPTEC ist bestrebt, diese Grenze so zu bemessen, dass sie im regulären Geschäftsbetrieb nicht erreicht wird. Zusätzlich gilt je Business Owner (einschließlich der mit ihm verknüpften Clients) eine persönliche Kapazitätsgrenze: Die Nutzung dieser Funktionen ist über ein kleines persönliches Grundkontingent hinaus an die von diesem Business Owner selbst an EPTEC geleisteten Zahlungen gekoppelt. Wird die plattformweite oder die persönliche Kapazitätsgrenze erreicht, werden die betroffenen Funktionen automatisiert und sofort eingestellt; laufende Sitzungen (z. B. Video- oder Live-Übertragungen) können dabei beendet werden. Der aktuelle Stand beider Grenzen wird im Profil als Prozentanzeige („Kontingent-Balken“) angezeigt; bei einer Einstellung werden dort die betroffenen Lizenzen benannt. Jede Einstellung wird mit Zeitpunkt protokolliert und in der Akte dokumentiert. Eine solche Einstellung ist die vertraglich vereinbarte Leistungsgrenze und stellt weder einen Mangel noch eine Störung oder Nichterfüllung dar (vgl. Abs. 8). Die Plattform tätigt insgesamt keine nutzungsabhängigen Ausgaben, die ihre Einnahmen übersteigen. Bei einer Rückbuchung (Chargeback) oder Erstattung wird der betroffene Betrag von den Einnahmen abgezogen; der zurückgebuchte Betrag und die dafür anfallenden Rückbuchungsgebühren werden zusätzlich dem persönlichen Kontingent des betroffenen Business Owners als Ausgabe angerechnet.
(6) EPTEC setzt zum Schutz der Plattform eine mehrstufige Sicherheitsarchitektur ein (u. a. Bot- und Missbrauchsschutz, IP-basierte Zugriffssperren sowie optionale Zwei-Faktor-Authentifizierung und PIN-Absicherung). Diese Maßnahmen gelten zwischen den Parteien als grundsätzlich ausreichend für den sicheren Betrieb. Ein Anspruch auf absolute, gegen jeden denkbaren kriminellen Angriff, unbekannte Sicherheitslücken oder unvorhersehbare Systemkorruption gefeite Sicherheit besteht nicht; für hieraus resultierende Schäden haftet EPTEC nach Maßgabe der Absätze 1 und 2. Die Aktivierung und Pflege optionaler Sicherheitsstufen (2FA, PIN) obliegt dem jeweiligen Kontoinhaber. Zum Bot-Schutz gehört insbesondere Cloudflare Turnstile. EPTEC übermittelt allen Nutzern monatlich ein Wartungsprotokoll über das interne Nachrichtensystem; Zustellung und Öffnen werden in der Akte vermerkt. Der Nutzer erkennt diese Protokolle – auch bei etwaigen Fehlern oder Ausfällen – als Nachweis einer angemessenen und ernsthaften Umsetzung an; zwingende gesetzliche Pflichten und Rechte bleiben unberührt.
(7) Die Globale Zahlungslink-Lizenz (inkl. beschränkter Paywall-API) ist ein zusätzliches, freiwilliges Komfortangebot zur Automatisierung der Aufnahme-/Tarifwechsel-Bestätigung, Kündigung und Preispflege sowie zur Bereitstellung eines einheitlichen Zahlungslinks — beides über die vom Nutzer selbst gewählte, externe Zahlungsanbieter-Infrastruktur. EPTEC ruft hierfür ausschließlich die öffentlich dokumentierte Schnittstelle (API) dieses externen Anbieters mit einem vom Nutzer selbst hinterlegten, eingeschränkten Zugangsschlüssel auf bzw. verweist auf den vom Nutzer selbst hinterlegten externen Zahlungslink. Änderungen, Einschränkungen, Abschaltungen oder Inkompatibilitäten dieser externen, nicht von EPTEC betriebenen Infrastruktur — Schnittstelle wie Zahlungslink gleichermaßen — liegen außerhalb des Einflussbereichs von EPTEC und können dazu führen, dass die Funktion ganz oder teilweise nicht oder nicht wie erwartet funktioniert. Ein Anspruch auf deren dauerhafte oder fehlerfreie Funktionsfähigkeit besteht nicht; für hieraus resultierende Schäden haftet EPTEC nur nach Maßgabe der Absätze 1 und 2. Zu den von EPTEC im Rahmen dieser Lizenz technisch unterstützten externen Zahlungsanbietern zählen aktuell u. a. Stripe, PayPal, Paddle, FastSpring, Paystack, Conekta, Airwallex, 2Checkout/Verifone, Chargebee und Invoiced.com; die jeweils aktuelle Liste ist in den Lizenzeinstellungen einsehbar. Eine Aufnahme oder Verlängerung wird nur dann automatisch bestätigt, wenn im Konto des Business Owners beim externen Anbieter eine Zahlung gefunden wird, die die Zahlungsreferenz der jeweiligen Anfrage trägt (bei Verlängerungen eines beim Anbieter laufenden Abonnements: vom selben Zahler), dem für den Tarif hinterlegten Preis entspricht und noch für keine andere Anfrage verwendet wurde; jede Zahlung kann nur einmal verwendet werden. Liefert ein Anbieter diese Angaben nicht, findet keine automatische Bestätigung statt; die Bestätigung obliegt dann dem Business Owner (§ 34g Abs. 2). Die automatische Bestätigung ist derzeit für Stripe und PayPal verfügbar; die übrigen genannten Anbieter werden für Kündigung und Preispflege unterstützt. Per automatischer Bestätigung zugeordnete Zahlungen prüft EPTEC über dieselbe Schnittstelle nachträglich auf Rückbuchung und Erstattung (§ 34g Abs. 5). Im Rahmen der Automatisierung übermittelt EPTEC hierfür erforderliche Daten an den vom Nutzer gewählten externen Anbieter bzw. ruft sie dort ab (insbesondere Zahlungsreferenz, Betrag, Zahlungskennung und bei Verlängerungen die E-Mail-Adresse des Clients), um dort Zahlungen zuzuordnen; Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(8) Störungsausgleich. Fällt eine lizenzierte Funktion aufgrund eines Fehlers im Verantwortungsbereich von EPTEC aus, kann der Business Owner dies über die Funktion „Ein technisches Feature- oder Datenschutzproblem melden“ unter Angabe der betroffenen Lizenz(en), Funktion(en) und des Zeitraums melden. Gemeldet werden kann ein Zeitraum von höchstens 30 Tagen, spätestens 60 Tage nach Beginn der Störung. Die Meldung wird vollautomatisch anhand des plattformeigenen Fehlerprotokolls geprüft. Bei Bestätigung verlängert sich die Laufzeit jeder betroffenen Lizenz um 15 Tage; je Lizenz erfolgt innerhalb von 30 Tagen höchstens ein Ausgleich. Nicht als Störung gelten insbesondere Ursachen im Bereich des Business Owners oder seiner Clients (Endgerät, Internetverbindung, verweigerte Berechtigungen), Einschränkungen nach Abs. 5 (Kostendeckungsgrenze) sowie Einschränkungen externer Anbieter nach Abs. 7. Der Business Owner erkennt diesen Ausgleich als abschließende und angemessene Regelung für vorübergehende Funktionsstörungen an; eine Erstattung in Geld ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Meldung, Prüfergebnis und Ausgleich werden in der Akte des Business Owners dokumentiert.
§ 13 Einsatz automatisierter Systeme und KI
(1) EPTEC setzt KI-gestützte Systeme insbesondere für folgende Zwecke ein:
a) Inhaltsmoderation: Automatisierte Systeme analysieren Inhalte und erstellen Prüfberichte mit Regelreferenz. Die Analyse umfasst insbesondere die Prüfung auf verbotene, regelwidrige oder unzulässige Inhalte gemäß Hausordnung und Plattformwerten. Inhalte, die das System als unzulässig erkennt, werden automatisch entfernt bzw. nicht veröffentlicht, ohne dass zuvor ein Mensch prüft; die betroffene Datei wird dabei gelöscht. Der betroffene Nutzer kann eine Überprüfung durch einen Menschen verlangen (§ 8 Abs. 5, § 53). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung (§ 17, § 22i).
b) Identitätsverifikation: Zur Zugangskontrolle werden hochgeladene Ausweisdokumente automatisiert ausgewertet. Das Dokument wird nicht gespeichert; ausschließlich das Ergebnis wird festgehalten.
c) KI-Chatbot-Unterstützung gemäß § 19a zur unverbindlichen Nutzerunterstützung und Information.
d) Optionale KI-gestützte automatische Beantwortung von Kunden-Beschwerden im Rahmen der von einem Creator kostenpflichtig erwerbbaren Beschwerde-Reklamation-Widerruf-KI-API-Lizenz — mit vollständigem Zugriff auf die in der jeweiligen Akte dokumentierten Fakten des Beschwerdeführers (siehe Datenschutzerklärung § 22s). e) KI-gestützte automatische Erstbeantwortung von Beschwerden/Anregungen, die ein Business Owner oder ein Client direkt gegenüber EPTEC einreicht (Profil-Funktion "Beschwerde/Anregung"), ebenfalls mit vollständigem Akte-Zugriff gemäß Datenschutzerklärung § 22s. Jeder Fall erhält eine automatische Antwort; steht die KI-Funktion nicht zur Verfügung, wird eine feste automatische Antwort versandt. Heikle oder als dringend bestätigte Fälle sowie Fälle, die nicht von der KI beantwortet werden, werden zusätzlich einem Menschen vorgelegt (Datenschutzerklärung § 22s Abs. 1 bis 3). Die automatische Antwort ist eine Erstantwort anhand der dokumentierten Fakten und keine abschließende Entscheidung über gesetzliche Rechte, die unberührt bleiben. Die entsprechende Zustimmung wird bei der Registrierung per eigener Checkbox eingeholt.
(2) Der Verifikationsprozess kann vom Nutzer jederzeit erneut durchgeführt werden.
§ 14 Datenschutz
(1) Datenverarbeitung erfolgt gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Details regelt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung.
(2) Nutzer haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie Datenübertragbarkeit ihrer personenbezogenen Daten. Anfragen sind über die im Impressum angegebenen Kontaktdaten an EPTEC zu richten.
§ 15 Kontolöschung
(1) Nach Kontobeendigung wird der Zugang zum Konto und Profil unwiderruflich gesperrt. Profildaten werden anonymisiert; öffentlich sichtbare Inhalte werden entfernt oder unzugänglich gemacht.
(2) Zahlungs- und Vertragsdaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO, § 257 HGB) intern vorgehalten und sind für den Nutzer nicht mehr zugänglich.
(3) Wurde ein Konto gelöscht, das eine Contract-Office-Session initiiert und Einladungscodes ausgegeben hat, werden alle damit verknüpften Dokumente, Protokolle und Sitzungsdaten innerhalb von 30 Tagen nach Kontolöschung unwiderruflich gelöscht.
§ 16 Altersverifikation
(1) Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Mit Zustimmung zu diesen AGB bestätigt der Nutzer rechtsverbindlich, das 18. Lebensjahr vollendet zu haben. Zusätzlich steht eine KI-gestützte Altersverifikation per Ausweis-Upload zur Verfügung; ist die Altersschranke der Plattform eingeschaltet, ist sie Voraussetzung der Registrierung (auf ETOBS African ist stattdessen die Angabe des Geburtsdatums Pflicht), andernfalls ist sie freiwillig. Das hochgeladene Dokument wird ausschließlich zur Extraktion des Geburtsdatums verarbeitet und danach nicht gespeichert; nur das Prüfergebnis wird zurückgegeben. Diese technischen Maßnahmen ergänzen die rechtsverbindliche Eigenbestätigung des Nutzers.
(2) EPTEC behält sich vor, die Altersangabe stichprobenartig zu überprüfen. Kommt der Nutzer einer Aufforderung zur Vorlage eines Altersnachweises nicht nach, ist EPTEC berechtigt, das Konto bis zur Klärung zu sperren.
(3) Falschangaben berechtigen zur sofortigen Sperrung und außerordentlichen Kündigung ohne Rückerstattung.
(4) Stellt EPTEC fest, dass ein Nutzer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird das Konto unverzüglich gesperrt; Beweissicherung, Meldung und Löschung nach Abschluss des Falls richten sich nach § 34e.
(5) African Orbit: Für den Zugang zum African Orbit ist eine zusätzliche regionale Verifikation erforderlich. Dabei wird ein hochgeladenes Ausweisdokument automatisiert auf einen Wohnort in Afrika geprüft (§ 34d). Das Dokument wird nicht gespeichert; ausschließlich das Prüfergebnis wird festgehalten. Ergänzend kann EPTEC IP-basierte Herkunftssignale zur Zugangskontrolle heranziehen. Ein Anspruch auf Zugang zum African Orbit ohne erfolgreiche Verifikation besteht nicht.
§ 16a Codes
(1) Auf der Plattform gibt es ausschließlich folgende Codes: Sharing-Codes (gemeinsame Live-Session zweier Business Owner), Client-Collab-Codes (Teilnahme eines Clients an einer solchen Session), Second-Life-Codes (einziger Weg eines Clients zu einer weiteren Mitgliedschaft, § 3 Abs. 6), Session-Sharing-Codes (§ 28 Abs. 6), Admin-Registrierungscodes (§ 3 Abs. 5) sowie die Einlöse-Codes, mit denen gekaufte Lizenzen ausgeliefert werden. Codes, die Preise ermäßigen, Zahlungen ersetzen oder den Zutritt ohne Paywall gewähren, gibt es nicht.
(2) Die Codes sind eine freiwillige Zusatzleistung von EPTEC. Ein Anspruch auf Ausstellung, Gültigkeit oder Funktionsfähigkeit eines Codes besteht nicht. EPTEC haftet nicht für technische Ausfälle, abgelaufene oder ungültige Codes.
(3) EPTEC und Creators haften nicht für die missbräuchliche Weitergabe von Codes durch den Empfänger.
§ 17 Zusammenarbeit mit Behörden
(1) EPTEC arbeitet mit Behörden im gesetzlichen Rahmen zusammen und ist berechtigt, Konten bei behördlichen Anordnungen zu sperren sowie gesetzlich geforderte Daten herauszugeben.
(2) Bei Verdacht auf strafbare Inhalte, insbesondere der Darstellung sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen, ist EPTEC zur unverzüglichen Meldung an zuständige Behörden verpflichtet und berechtigt.
(3) EPTEC haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch eine gesetzlich vorgeschriebene Datenweitergabe oder behördlich angeordnete Kontosperrung entstehen.
§ 18 Nutzung anonymisierter Daten
(1) Anonymisierte Nutzungsdaten dürfen von EPTEC ohne Einschränkung zur Plattformverbesserung, Analyse, Statistik und Produktentwicklung verwendet werden. Ein Personenbezug ist ausgeschlossen; eine Rückführung auf einzelne Nutzer findet nicht statt.
§ 19 Sicherheit, Integrität und Missbrauchsverbot
(1) EPTEC ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherheit der Plattform.
(2) Nutzer dürfen keine Handlungen vornehmen, die die Sicherheit oder Integrität der Plattform beeinträchtigen.
(3) Jeder Versuch, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen — einschließlich Bots, Scraping, Reverse Engineering oder unbefugter API-Nutzung — berechtigt zur sofortigen Sperrung und Geltendmachung von Schadensersatz.
(4) EPTEC betreibt ein aktives Sicherheitsüberwachungssystem, das sicherheitsrelevante Ereignisse automatisiert erkennt. Bei Überschreiten definierter Schwellenwerte ist EPTEC berechtigt, IP-Adressen automatisiert vorübergehend zu sperren.
(5) EPTEC stellt Nutzern die weiterhin optionale, kostenlose Zwei-Faktor-Authentifizierung zur Verfügung (Authenticator-App, Passkey, E-Mail-Code, Telegram-Code). Die Aktivierung liegt vollständig in der Eigenverantwortung des jeweiligen Nutzers; wird sie nicht aktiviert oder genutzt, haftet EPTEC nicht für hieraus resultierende Datenzugriffe Dritter, soweit EPTEC selbst keine eigene Pflichtverletzung trifft.
(6) Zusätzlich kann jeder Business Owner freiwillig einen selbst gewählten Zugriffs-PIN aktivieren, der den Zugriff auf das eigene Profil sowie den eigenen Raum absichert, dessen dauerhafter Wert EPTEC technisch zu keinem Zeitpunkt bekannt ist. Die Aktivierungsmöglichkeit steht erst nach Kauf und Einlösung der Betriebskostenlizenz zur Verfügung. Die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung des PIN sowie den Zugriffsschutz auf die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse (einziger Weg zur Wiederherstellung eines vergessenen PIN) liegt beim Nutzer; EPTEC haftet nicht für Datenzugriffe Dritter, die durch eine Weitergabe des PIN oder eine Kompromittierung des E-Mail-Kontos des Nutzers entstehen, soweit EPTEC selbst keine eigene Pflichtverletzung trifft.
(7) Über eine kostenpflichtige Lizenz zugängliche Inhalte und Kommunikation dürfen von Nutzern nicht per Screenshot, Aufnahme oder sonstiger technischer Vervielfältigung erfasst und außerhalb der Plattform weitergegeben, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, soweit der jeweilige Urheber dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Mit Kaufabschluss einer kostenpflichtigen Lizenz bestätigt der Nutzer über eine Pflicht-Checkbox, dieses Verbot zu verstehen und zu akzeptieren. Zuwiderhandlungen berechtigen zur Kontosperrung nach § 7 Abs. 2 und zur Geltendmachung von Schadensersatz.
§ 19a KI-Unterstützungsfunktionen
(1) Der auf der Plattform eingesetzte KI-Chatbot dient ausschließlich der unverbindlichen Nutzerunterstützung und Information. Auskünfte des KI-Systems stellen keine rechtsverbindlichen Zusagen dar.
(2) EPTEC setzt im Direktnachrichtensystem eine automatische Übersetzungsfunktion ein. Eingehende Nachrichten werden automatisch in die Systemsprache des Empfängers übersetzt. Der Originaltext der Nachricht wird dabei technisch gespeichert und unverändert vorgehalten. Die Übersetzung dient ausschließlich der Nutzerfreundlichkeit und stellt keine inhaltliche Veränderung der Nachricht dar.
§ 19b Push-Benachrichtigungen
(1) EPTEC bietet Nutzern optional die Möglichkeit, Browser-basierte Push-Benachrichtigungen zu aktivieren. Push-Benachrichtigungen werden ausschließlich zu plattformrelevanten Ereignissen versandt (z. B. neue Beiträge eines abonnierten Creators).
(2) Die Aktivierung erfolgt freiwillig über den Browser-Zustimmungsdialog. Nutzer können Push-Benachrichtigungen jederzeit über die Browsereinstellungen oder die Plattformoberfläche deaktivieren.
(3) Ein Anspruch auf Empfang von Push-Benachrichtigungen besteht nicht; technisch oder browserseitig bedingte Ausfälle begründen keinen Anspruch gegenüber EPTEC.
§ 20 Einspruchsrecht und Beschwerdeverfahren
(1) Nutzer können über den Button "Beschwerde / Anregung" im Profil jederzeit eine Beschwerde oder Anregung einreichen, wahlweise mit Bezug zu einer konkreten Moderationsentscheidung. Die Beschwerde wird nach Kategorie und Dringlichkeit erfasst und automatisch eingestuft (Datenschutzerklärung § 22s).
(2) Jeder Fall erhält eine automatische Antwort, mit KI-Funktion anhand der in der Akte dokumentierten Fakten, sonst als feste automatische Antwort; eine Kompensation ist damit nicht verbunden. Fälle, die nicht von der KI beantwortet werden, sowie heikle oder als dringend bestätigte Fälle werden zusätzlich einem zufällig ausgewählten Administrator oder dem Master zugewiesen und von diesem bearbeitet. Das Master-Konto und die Administratoren mit dem Bereich Kundendienst können jeden Fall einsehen und persönlich beantworten.
(3) EPTEC kann nach Ermessen als Kulanz Business Ownern eine einmalige Verlängerung ihrer Lizenzlaufzeit gewähren; Lizenzen von Administratoren laufen nicht ab. Für Nutzer ohne eigene Lizenzbeziehung zu EPTEC (Client) besteht mangels eigener Zahlungsbeziehung zu EPTEC keine entsprechende Kompensationsmöglichkeit. Ein Rechtsanspruch auf Kulanz besteht in keinem Fall.
(4) Alle eigenen Beschwerden inkl. Antworten sind für Nutzer über die Beschwerde-Chronik im Profil bis zu 12 Monate einsehbar.
(5) Bei Kontolöschung entfällt das interne Einspruchsrecht; der Rechtsweg gemäß Absatz 6 bleibt unberührt.
(6) Das Recht, Aufsichtsbehörden oder Gerichte zu kontaktieren, bleibt unberührt.
§ 21 Pflicht zur wahrheitsgemäßen Angabe
(1) Nutzer müssen wahrhaftige, vollständige und aktuelle Angaben machen. Falsche Angaben berechtigen zur Kontosperrung.
(2) Business Owner geben in ihren Rechnungsdaten ihre Rechtsform an (vom Einzelunternehmen/Kleingewerbe bis zur Aktiengesellschaft/zum Konzern). USt-IdNr., DUNS-Nummer und Handelsregistereintrag sind anzugeben, soweit vorhanden; eine Pflicht, solche Nummern zu besitzen, besteht nicht (insbesondere nicht für Einzelunternehmen). USt-IdNrn. aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Schweizer Unternehmens-Identifikationsnummern (UID) gleicht EPTEC beim Speichern kostenlos und automatisiert mit den amtlichen Registern ab (VIES der Europäischen Kommission bzw. UID-Register der Schweiz). Dieser Abgleich ist rein bestätigend: Ein nicht bestätigtes oder nicht prüfbares Ergebnis (etwa bei Nummern anderer Länder oder bei nicht erreichbarem Prüfdienst) lehnt die Angabe nicht ab und erklärt sie nicht für ungültig; maßgeblich bleiben die Pflicht nach Abs. 1 und die Wahrheitserklärung. Das Ergebnis wird mit Datum in der Akte dokumentiert. Ein bestätigtes Ergebnis ist keine Gewähr von EPTEC für die Richtigkeit der übrigen Angaben.
§ 22 Ausschluss von Folgeschäden
(1) EPTEC haftet nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen oder sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für Einnahmeausfälle von Creatorn infolge von Plattformstörungen, Moderationsentscheidungen oder der Beendigung des Plattformbetriebs.
§ 23 Vertragssprache und Textspeicherung
(1) Die rechtlich maßgebliche Originalfassung dieser AGB sowie aller zugehörigen Vertragsdokumente ist Deutsch. Bei Abweichungen von Übersetzungen ist die deutsche Originalfassung maßgeblich.
(2) Der Vertragstext wird gespeichert und ist dem Nutzer auf Anfrage zugänglich.
§ 24 Creator-Verhältnis: Zulassung, Pflichten und Kündigung
(1) Creator sind selbständige Anbieter, die auf der Plattform eigene Inhalte anbieten. Sie sind weder Arbeitnehmer noch Auftragnehmer von EPTEC.
(2) Creator sind als unabhängige Anbieter für die Inhalte verantwortlich, die sie selbst veröffentlichen oder verwalten.
(3) Eskalationsverfahren bei Moderationsversäumnis: Stufe 1: Hinweis und Fristsetzung von 48 Stunden. Stufe 2: Formelle Abmahnung mit Frist von 7 Tagen. Stufe 3: Außerordentliche Kündigung. Bei schwerwiegenden oder vorsätzlichen Verstößen ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung möglich.
(4) Kündigungsentscheidungen werden durch einen EPTEC-Mitarbeiter getroffen. Automatische Vertragsbeendigungen, die sich aus vertraglich vereinbarten Bedingungen ergeben — insbesondere bei Nichtbestätigung von Preisänderungen — gelten nicht als Kündigungsentscheidung im Sinne dieses Absatzes.
(5) Creator sind verpflichtet, die Einhaltung der Hausordnung und der Plattformwerte in ihrem Verantwortungsbereich aktiv sicherzustellen.
(6) EPTEC ist berechtigt, einem Creator den Zugang zu einem oder mehreren Orbits zeitlich begrenzt zu sperren. Der Creator wird über Dauer und Grund der Sperre informiert. Während einer Orbit-Sperre bleibt die Zahlungspflicht des Creators bestehen. Nach Ablauf wird der Zugang automatisch wiederhergestellt.
(7) Wird ein Creator-Konto gelöscht oder gekündigt, werden alle mit diesem Creator-Konto verknüpften aktiven Nutzerabonnements automatisch beendet. Nutzer werden über die Beendigung ihres Abonnements unverzüglich informiert. Bereits gezahlte Beiträge werden nach Maßgabe der Zahlungsdienstleisterbedingungen behandelt.
(8) Die Preise seiner Mitgliedschaftsstufen und Event-Deals legt jeder Business Owner selbst fest; sie werden auf der Paywall angezeigt, sobald ein Client seine ETOBS-Nummer eingibt. Die Preise der Lizenzen von EPTEC legt EPTEC fest; sie stehen auf der Preisseite. Preisänderungen der Lizenzen werden Creatorn mit angemessener Frist angekündigt.
(9) Jeder zugelassene Creator erhält bei Registrierung automatisch eine eindeutige, nicht übertragbare Raumnummer.
(10) Administratoren und das Masterprofil, die auf der Plattform als Business Owner auftreten, unterliegen in dieser Eigenschaft sämtlichen Bestimmungen dieses Paragraphen ohne Sonderrechte. Die Regeln für Orbits mit First Dashboard (§ 28 Abs. 6) bleiben unberührt.
(11) Vor Aktivierung als Creator bestätigt der Nutzer durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox im Registrierungsprozess ausdrücklich, das Geschäftsmodell gemäß § 2 Abs. 6 und § 30 Abs. 5 zu verstehen und zu akzeptieren: den eigenen kostenfreien Freimonat bei erstmaligem Erwerb seiner Abo-Lizenz (§ 2 Abs. 6) und die Selbstbedienungs- Erstattung eigener Käufe ausschließlich als Lizenzlaufzeit-Verlängerung (§ 30 Abs. 5 und 6). Diese Bestätigung wird systemseitig mit Zeitstempel und IP-Adresse protokolliert.
§ 25 Orbit-Struktur und Zugangsvoraussetzungen
(1) Professional Orbit: Für Creator mit fachlichem, beratendem oder professionellem Anspruch. Zugangsvoraussetzung: Nachweis einer geeigneten fachlichen Qualifikation. Die Zulassung erfolgt durch EPTEC nach eigenem Ermessen.
(2) Creative Orbit: Für Creator mit künstlerischen, kreativen oder kulturellen Inhalten. Zugangsvoraussetzung: repräsentatives Portfolio. EPTEC entscheidet über Aufnahme und Verbleib nach eigenem Ermessen.
(3) African Orbit: ausschließlich für Menschen und Unternehmen mit Wohnsitz bzw. Firmensitz in Afrika (§ 34d). EPTEC ist berechtigt, den geografischen Zugang technisch zu beschränken und entsprechende Nachweise zu verlangen; eine missbräuchliche Inanspruchnahme berechtigt EPTEC zur Kontosperrung.
(4) Entscheidungsbefugnis: EPTEC entscheidet über die Zuordnung eines Creators zu einem Orbit. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen bestimmten Orbit oder Beibehaltung einer bestehenden Zuordnung besteht nicht.
(5) Anpassungsvorbehalt: Orbit-Struktur und Zugangsvoraussetzungen können mit Wirkung für die Zukunft geändert werden. Änderungen werden mit angemessener Frist vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Bei wesentlichen Verschlechterungen steht dem Creator ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
(6) EPTEC erhebt keine Provision und ist an den Umsätzen der Business Owner nicht beteiligt; der Business Owner zahlt ausschließlich die Lizenzpreise nach der Preisseite.
§ 25a Lizenzen und Nicht-Rückerstattbarkeit
(1) Eine einmalige Infrastrukturgebühr für Business Owner gibt es nicht. Business Owner erwerben ausschließlich die auf der Plattform (Preisseite) mit ihrem Namen ausgewiesenen Lizenzen, insbesondere die Eintrittslizenz-Raum 1 (§ 4 Abs. 5) und die Betriebskostenlizenz. Für Administratoren fällt keine Zahlung an (§ 3 Abs. 5).
(2) Erworbene Lizenzen sind nicht rückerstattbar, unabhängig davon, ob der Business Owner sie tatsächlich nutzt; die Regeln der §§ 29 und 30 bleiben unberührt. EPTEC behält sich vor, die ausgewiesenen Lizenzpreise mit angemessener Frist anzupassen; bereits bezahlte Laufzeiten bleiben davon unberührt.
§ 25b Business-Owner-Optionen: Room 2 und Collab-Slots
(1) Business Ownern steht die Möglichkeit offen, einen zweiten eigenständigen Raum (Room 2) hinzuzubuchen. Die jeweils aktuelle monatliche Gebühr ist auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen. Jeder Kauf gilt 30 Tage ab Einlösung; die Verlängerung erfolgt durch erneuten Kauf.
(2) Collab-Slots ermöglichen die gleichzeitige technische Verknüpfung mit anderen Creatorn und Administratoren. Die jeweils aktuelle Gebühr je Slot ist auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen. Jede Aktivierung ist eine eigenständige kostenpflichtige Buchung und gilt 30 Tage ab Einlösung; die Verlängerung erfolgt durch erneuten Kauf. Frühere Aktivierungen begründen keinen Anspruch auf zukünftige Verknüpfungen.
§ 25c Suprematie-Klausel
(1) Dieses Vertragswerk bildet die alleinige und abschließende Vertragsgrundlage zwischen EPTEC und dem Nutzer, Creator oder Administrator. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers, Creators oder Administrators werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn EPTEC ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 25d Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit
(1) Beantragt ein Creator die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder stellt er seine Zahlungen ein, ist EPTEC berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
(2) (aufgehoben)
§ 25e (aufgehoben)
(aufgehoben) Zahlungen der Clients fließen direkt an den Business Owner (§ 34a Abs. 1); EPTEC zahlt nichts an Business Owner oder Administratoren aus. Provisionen und Auszahlungen über EPTEC wurden ersatzlos abgeschafft.
§ 26 Salvatorische Klausel und Änderungsvorbehalt
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) EPTEC behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden Nutzern, Creatorn und Administratoren mit angemessener Frist vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Die weitere Nutzung der Plattform nach Ablauf dieser Frist gilt als Zustimmung. Bei wesentlichen Änderungen steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
§ 27 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für Unternehmer ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
(3) EPTEC ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
§ 28 Mitgliedschaftsarten und -stufen
(1) EPTEC bietet verschiedene Mitgliedschaftsstufen an. Die jeweils aktuellen Optionen, Leistungsumfang und Preise sind auf der Plattform veröffentlicht und verbindlich.
(2) Die Mitgliedschaftsstufen unterscheiden sich im monatlichen Download-Kontingent: Basis: keine Downloads; Premium: bis zu 10 Downloads pro Monat; Deluxe: bis zu 15 Downloads pro Monat.
(3) Creator können einzelne Dateien unabhängig vom Mitgliedschaftskontingent des Nutzers vom Download ausschließen. Nutzer haben keinen Anspruch auf den Download von Dateien, die der Creator als nicht herunterladbar markiert hat.
(4) Das Senden von Direktnachrichten an Creator ist ausschließlich Nutzern mit aktivem Deluxe-Abonnement vorbehalten. Nutzer der Basis- und Premium-Stufe können Creator nicht direkt anschreiben. EPTEC behält sich vor, diese Einschränkung künftig anzupassen; Änderungen werden gemäß § 26 angekündigt.
(5) Creator können zusätzliche Dashboard-Erweiterungen für jeweils 30 Tage freischalten; die Verlängerung erfolgt durch erneuten Kauf. Diese Gebühren sind nicht rückerstattbar. Die jeweils aktuellen Beträge sind auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen.
(6) In Orbits mit First Dashboard (nur ETOBS Professional) gilt: In Raum 1 stellen Clients der Stufe Basis ihr Framework zusammen; ein Vergleich ist dieser Stufe nicht freigeschaltet. Raum 2 dürfen Clients ohne Deluxe betreten, dort aber nichts bedienen. Session Sharing — das gemeinsame Arbeiten mehrerer Clients in Raum 2 per Session-Sharing-Code aus dem Client-Profil — steht nur in Orbits mit First Dashboard und nur Clients der Stufe Deluxe zur Verfügung. Ohne First Dashboard gelten in allen Orbits dieselben Regeln, auch für den Master.
§ 28a Erlösmodell: EPTEC-Content vs. Creator-Content
(1) Stellt EPTEC selbst Inhalte bereit, fließen sämtliche Mitgliedsbeiträge und Einmalzahlungen vollständig an EPTEC. Provisions- oder Beteiligungsansprüche Dritter entstehen nicht.
(2) Stellt ein Business Owner Inhalte bereit, vereinnahmt er die Zahlungen seiner Clients selbst über seinen eigenen Zahlungsweg (§ 12 Abs. 7, § 34a Abs. 1); EPTEC erhält hieraus keine Provision.
(3) Die Preise seiner Mitgliedschaftsstufen und Event-Deals legt der Business Owner selbst fest; die Preise der Lizenzen von EPTEC legt ausschließlich EPTEC fest (§ 24 Abs. 8).
(4) (aufgehoben)
§ 29 Laufzeit von Mitgliedschaften und Lizenzen
(1) Mitgliedschaften und Lizenzen gelten jeweils 30 Tage ab Einlösung. Eine Verlängerung erfolgt ausschließlich durch einen erneuten Kauf; ohne erneuten Kauf enden sie mit Ablauf des bezahlten Zeitraums (vgl. § 30 Abs. 8). Eine Mindestlaufzeit besteht nicht. EPTEC nimmt keine automatische Verlängerung vor. Führt ein Business Owner einen Tarif für seine Clients bei seinem eigenen Zahlungsanbieter als automatisiertes Abonnement (§ 34g Abs. 4), bucht allein dieser Anbieter im Auftrag des Business Owners ab; auch dann verlängert sich der Zugang des Clients je 30-Tage-Zeitraum nur mit einer bestätigten Zahlung (§ 34g Abs. 2).
(2) Einer Kündigung bedarf es daher nicht: Der Nutzer kann jederzeit davon absehen, nach Ablauf des bezahlten Zeitraums erneut zu kaufen.
(3) Den Abbruch einer laufenden Mitgliedschaft erklärt der Nutzer über den Kündigungsbutton in den Kontoeinstellungen (§ 38 Abs. 2) oder schriftlich.
§ 30 Zahlungsstörungen, Rückbuchungen und Chargeback
(1) Bei unberechtigter Rückbuchung durch den Nutzer trägt der Nutzer sämtliche dadurch entstehenden Kosten.
(2) EPTEC behält sich vor, den Zugang bei eingeleiteter Rückbuchung sofort zu sperren.
(3) Der Nutzer stimmt beim Kauf ausdrücklich zu, dass EPTEC eine von ihm initiierte Rückbuchung (Chargeback) betreffend eine bei EPTEC selbst eingegangene Zahlung als Dispute-Verfahren gegenüber dem Zahlungsdienstleister, der kartenausgebenden Bank und dem Kartennetz führt. Wird der Dispute zugunsten von EPTEC entschieden, ist EPTEC berechtigt, den ursprünglichen Betrag automatisch erneut vom Nutzer einzuziehen. Wird der Dispute zugunsten des Nutzers entschieden, erhält dieser den vollen Betrag zuzüglich 15 % zurückerstattet. Erfolgt die Zahlung stattdessen über eine vom Creator selbst gewählte externe Zahlungsinfrastruktur, auf die EPTEC keinen Zugriff hat (Globale Zahlungslink-Lizenz, § 12 Abs. 7), ist EPTEC am zugrundeliegenden Zahlungsvorgang nicht beteiligt; ein Dispute-Verfahren durch EPTEC findet insoweit nicht statt, und dieser Absatz sowie Abs. 4 finden auf diesen Zahlungsvorgang keine Anwendung.
(4) Soweit Abs. 3 Anwendung findet, stimmt der Nutzer der Übermittlung der zum Kaufzeitpunkt protokollierten Einwilligungsnachweise (vgl. Datenschutzerklärung § 8b) an den Zahlungsdienstleister, die kartenausgebende Bank und das Kartennetz zum Zweck der Dispute-Abwehr ausdrücklich zu.
(5) Für bestimmte eigene, bei EPTEC erworbene Leistungen (insbesondere Eintrittslizenz-Raum 1, Room 2, Collab-Slot, Dashboard-Erweiterung) kann der Business Owner selbstständig über die Plattform eine sofortige Kündigung mit Erstattungsanfrage auslösen ("Selbstbedienungs-Erstattung"). Mit Bestätigung dieser Anfrage endet der Zugang zur betroffenen Leistung unmittelbar; als Kompensation wird die Laufzeit seiner eigenen Abo-Lizenz um einen aus dem gezahlten Betrag errechneten Zeitraum verlängert. Ein erneuter Erwerb derselben Leistung ist danach dauerhaft für dieses Konto und das verwendete Endgerät ausgeschlossen. Für die Eintrittslizenz-Raum 1 (§ 4 Abs. 5) besteht keine Selbstbedienungs-Erstattung; deren Nichtrückerstattbarkeit richtet sich ausschließlich nach § 4 Abs. 5.
(6) Eine Barauszahlung im Rahmen der Selbstbedienungs-Erstattung ist ausgeschlossen; die Kompensation erfolgt ausschließlich als Lizenzlaufzeit-Verlängerung nach Abs. 5. Für Abonnements zwischen Client und Creator, die über eine vom Creator selbst gewählte externe Zahlungsinfrastruktur (Globale Zahlungslink-Lizenz, § 12 Abs. 7) abgewickelt werden, nimmt EPTEC keine eigene Zahlung entgegen; eine Erstattung durch EPTEC ist in diesen Fällen von vornherein nicht möglich. Etwaige Erstattungsansprüche des Clients richten sich in diesem Fall ausschließlich nach dem eigenen Vertragsverhältnis zwischen Client und Creator.
(7) (aufgehoben)
(8) Lizenzen und Abonnements werden ausschließlich durch eine eigene, manuelle Zahlungsauslösung des Nutzers erworben; EPTEC nimmt keine automatisierten, wiederkehrenden Abbuchungen vor. Jede Zahlung ist damit eine vom Nutzer selbst veranlasste Einzeltransaktion. Wird die Zahlung durch eine starke Kundenauthentifizierung (z. B. 3D-Secure) des jeweiligen Zahlungsdienstleisters abgesichert, wird auch dieser Umstand im Rahmen von Abs. 4 dokumentiert und im Dispute-Verfahren berücksichtigt.
(9) Beim Erwerb einer Lizenz verpflichtet sich der Business Owner durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox, bei Unzufriedenheit – insbesondere mit vorübergehenden Funktionseinstellungen nach § 12 Abs. 5 – keine Rückbuchung (Chargeback) über seine Bank oder seinen Zahlungsdienstleister zu veranlassen, sondern die Plattform stattdessen zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums zu verlassen. Die Zustimmung wird mit Zeitstempel, IP-Adresse und vollständigem Wortlaut in der Akte dokumentiert. EPTEC übermittelt dem Business Owner monatlich einen Auszug der in der Akte dokumentierten Zustimmungen sowie der im Vormonat erfolgten Funktionseinstellungen nach § 12 Abs. 5 in seinen Posteingang; jede Zustellung und das Öffnen des Auszugs werden ebenfalls in der Akte vermerkt. EPTEC ist berechtigt, diese Nachweise im Dispute-Verfahren nach Abs. 3 und 4 vorzulegen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
(10) Wird eine Zahlung eines Clients an einen Business Owner, die über dessen eigene Zahlungsinfrastruktur geleistet wurde, zurückgebucht (Chargeback) oder erstattet, wird der Zugang des Clients zum Bereich dieses Business Owners sofort gesperrt (§ 34g Abs. 5). Ein Dispute-Verfahren durch EPTEC findet insoweit nicht statt (Abs. 3 Satz 1 und Abs. 6).
§ 30a (aufgehoben)
(aufgehoben) Das plattforminterne Guthabensystem (Gutscheinpunkte, „GP") wurde zum 30.08.2026 ersatzlos abgeschafft. Sämtliche Zahlungen auf der Plattform erfolgen seither ausschließlich als Festpreis-Echtgeldzahlungen; eine Kompensation im Rahmen einer Selbstbedienungs-Erstattung erfolgt ausschließlich als Lizenzlaufzeit-Verlängerung nach § 30 Abs. 5.
§ 30b (aufgehoben)
(aufgehoben) Die Beendigung der eigenen Mitgliedschaft richtet sich nach § 7 (Kündigung des Nutzerkontos) und § 15 (Kontolöschung).
§ 31 (aufgehoben)
(aufgehoben) Provisionen und Auszahlungen an Business Owner und Administratoren wurden ersatzlos abgeschafft; Zahlungen der Clients fließen direkt an den Business Owner (§ 34a Abs. 1). Steuerliche Pflichten aus eigenen Einnahmen obliegen dem Business Owner eigenverantwortlich (§ 34a Abs. 2, § 41).
§ 32 Mindestaktivität und Qualitätspflicht
(1) Creator und Administratoren verpflichten sich zu einer angemessenen Mindestaktivität auf der Plattform.
(2) Bei wiederholten begründeten Qualitätsbeschwerden ist EPTEC berechtigt, den Creator oder Administrator zur Nachbesserung aufzufordern.
§ 33 Gewerbliche Nutzung und Unternehmenskonten
(1) Die Nutzung der Plattform ist gemäß § 1 Abs. 2 ausschließlich Unternehmern und Selbständigen im Rahmen ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit vorbehalten.
(2) Die Nutzung eines einzelnen Nutzerkontos durch mehrere Personen ist untersagt.
§ 34 Haftung bei Creator- und Administrator-Inhalten und Freistellung
(1) Creator und Administratoren sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Qualität der von ihnen veröffentlichten Inhalte.
(2) Creator und Administratoren stellen EPTEC von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten durch ihre Inhalte entstehen.
(3) Verarbeitet ein Creator im Rahmen seines eigenen Orbits personenbezogene Daten seiner Clients (insbesondere über eine eigene Client-Akte-Lizenz oder eigene Kommunikationswege), ist der Creator hierfür im Verhältnis zu seinen Clients eigenständig verantwortlich. Die Plattforminfrastruktur von EPTEC dient insoweit lediglich als technisches Werkzeug des Creators; EPTEC haftet nicht für einen fehlerhaften Umgang des Creators mit diesen Daten, soweit EPTEC selbst keine eigene Pflichtverletzung trifft. Vor Aktivierung als Creator bestätigt der Nutzer dies durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox im Registrierungsprozess.
§ 34a Eigenverantwortung, Steuern, Haftung für Clients und Rolle von EPTEC als Infrastrukturgeber
(1) EPTEC stellt ausschließlich die technische Infrastruktur der Plattform bereit (vergleichbar einem Eigentümer, der Räume zur Verfügung stellt) und ist nicht Partei der Geschäftsbeziehungen zwischen Business Owner (Creator) und seinen Clients. Vertrags- und Zahlungspartner des Clients ist allein der Business Owner.
(2) Für alle Leistungen von EPTEC an den Business Owner gilt, soweit das Recht seines Landes dies zulässt, das Reverse-Charge-Verfahren bzw. die Selbstveranlagung (z. B. Use Tax in den Vereinigten Staaten); der Business Owner meldet und zahlt die in seinem Land auf diese Leistungen anfallenden Steuern und Abgaben selbst. Darüber hinaus trägt er vollständig und eigenverantwortlich sämtliche Steuern, Abgaben, Melde-, Registrierungs- und sonstigen regional bestimmten Kosten, die aus seiner Geschäftstätigkeit in seinem Land oder in den Ländern seiner Clients entstehen, insbesondere Umsatzsteuer, Sales Tax, Use Tax und Digitalsteuern, sowie alle Steuern und Kosten, die andernfalls EPTEC in diesen Ländern treffen würden. Er ist allein verantwortlich für die Einhaltung sämtlicher Gesetze, Vorschriften und behördlichen Auflagen, die für sein Geschäft und für seine Beziehungen zu seinen Clients (gleich ob Unternehmer oder Verbraucher) gelten. EPTEC versteuert seine eigenen Einkünfte in Deutschland; Umsatzsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UStG nicht berechnet (§ 4 Abs. 1).
(3) Der Business Owner haftet gegenüber EPTEC in jeglicher Hinsicht für seine Clients und stellt EPTEC von sämtlichen Ansprüchen, Steuern, Abgaben, Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und Rechtsverfolgungskosten Dritter frei, die aus seiner Geschäftstätigkeit, aus seinen Beziehungen zu seinen Clients oder aus einem Verstoß gegen Abs. 2 entstehen.
(4) Clients erkennen an, dass Ansprüche aus ihrer Beziehung zum Business Owner – auch soweit sie auf die Rechtsordnung ihres Landes gestützt werden – ausschließlich gegenüber dem Business Owner geltend zu machen sind, und stellen EPTEC hiervon frei, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Zwingende gesetzliche Ansprüche gegen EPTEC aus einer eigenen Pflichtverletzung von EPTEC bleiben unberührt.
(5) Business Owner bestätigen Abs. 2 und 3 bei jedem Lizenzkauf durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox; alle Nutzer bestätigen Abs. 1, 4 und § 34b bei der Registrierung. Die Zustimmungen werden mit Zeitstempel, IP-Adresse und vollständigem Wortlaut in der Akte dokumentiert.
(6) Business Owner bestätigen bei jedem Lizenzkauf und in jeder Raum-Paywall gesondert und mit Nachweis in ihrer Akte: (a) Sie sind für alle ihre Inhalte verantwortlich, besitzen die Rechte daran, und alle abgebildeten Personen haben der Veröffentlichung zugestimmt; (b) ihr Angebot ist in ihrem Land und in den Ländern ihrer Clients erlaubt, und berufsrechtliche Vorgaben (z. B. für Ärzte, Anwälte oder Finanzberater) halten sie selbst ein; (c) sie wirken bei Meldungen, Sperren und Behördenanfragen unverzüglich mit, gesperrte Inhalte bleiben bis zur Entscheidung gesperrt; (d) sie unterhalten eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung, die Ansprüche aus ihren Inhalten, ihrer Beratung und ihrem Geschäft mit ihren Clients abdeckt, und weisen sie EPTEC auf Anfrage nach; (e) sie handeln als Unternehmen, ihre Unternehmensangaben sind wahr und aktuell, Änderungen teilen sie unverzüglich mit. Die Freistellung nach Abs. 3 gilt für alle Ansprüche, die aus einem Verstoß gegen diese Pflichten entstehen. Sie nehmen zudem zur Kenntnis, dass die Speicherkapazität der Plattform begrenzt ist und im Profil angezeigt wird; wird sie erreicht, kann es kurzfristig zu Einschränkungen kommen, die keine Störung im Sinne von § 12 Abs. 8 darstellen und die sie ausdrücklich hinnehmen (§ 12 Abs. 5). Bei Unzufriedenheit hierüber verlassen sie die Plattform zum Ende des bezahlten Zeitraums, statt eine Erstattung zu verlangen oder eine Rückbuchung zu veranlassen. Ebenso verzichten sie für Wartungssperren, die mindestens 15 Tage vorher über das Nachrichtensystem angekündigt werden und jeweils höchstens 24 Stunden dauern, auf Schadensersatz, Ersatz entgangenen Gewinns, Erstattung und Rückbuchung (§ 36a Abs. 5).
(7) Clients bestätigen in jeder Paywall zu einem Business Owner gesondert und mit Nachweis in ihrer Akte: (a) Sie geben ihr Konto und ihre PIN nicht weiter; (b) ihnen ist bekannt, dass ihre Zahlung über den Zahlungsanbieter ihres Business Owners läuft und auf ihrer Abrechnung unter dessen Namen bzw. dem Namen seines Zahlungsanbieters erscheint, und sie erkennen diese Abbuchung als ihre eigene an. Ferner gilt für jede solche Paywall: (c) Der Zugang wird erst mit bestätigter Zahlung freigeschaltet, gilt jeweils 30 Tage und wird bei Rückbuchung oder Erstattung sofort gesperrt (§ 34g). Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Sie nehmen zudem zur Kenntnis, dass die Speicherkapazität der Plattform begrenzt ist und im Profil angezeigt wird; wird sie erreicht, kann es kurzfristig zu Einschränkungen kommen, die keine Störung im Sinne von § 12 Abs. 8 darstellen und die sie ausdrücklich hinnehmen (§ 12 Abs. 5). Bei Unzufriedenheit hierüber verlassen sie die Plattform zum Ende des bezahlten Zeitraums, statt eine Erstattung zu verlangen oder eine Rückbuchung zu veranlassen. Ebenso verzichten sie für Wartungssperren, die mindestens 15 Tage vorher über das Nachrichtensystem angekündigt werden und jeweils höchstens 24 Stunden dauern, auf Schadensersatz, Ersatz entgangenen Gewinns, Erstattung und Rückbuchung (§ 36a Abs. 5).
§ 34b Sanktionslisten, eigene Sperrliste, Rufschädigung
(1) Wird das Land, das Unternehmen oder die Person eines Nutzers auf eine staatliche oder internationale Sanktionsliste gesetzt oder von EPTEC in die eigene Sperrliste aufgenommen (Länder, Unternehmen oder Personen, deren Bedienung EPTEC nach eigenem Ermessen ablehnt, etwa aus Reputations-, Sicherheits- oder Compliance-Gründen), wird der Zugang sofort gesperrt. Der Nutzer kann seine Daten innerhalb der Exportfrist nach § 42 sichern; danach wird das Profil gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Ein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Beschwerden sind über die auf der Plattform angebotenen Beschwerdewege (Support, Beschwerdeformular, Akte) zu führen. Stellt ein Nutzer über die Plattform, ihre Marken oder die hinter EPTEC stehenden Personen (insbesondere Master und Administratoren) öffentlich unwahre oder herabsetzende Tatsachenbehauptungen auf, statt diese Beschwerdewege zu nutzen, ist dies ein schwerer Verstoß gegen Hausordnung und Plattformwerte; es gilt Abs. 1 entsprechend. Zusätzlich schuldet der Nutzer für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe, deren Höhe EPTEC nach billigem Ermessen festsetzt und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und Schadensersatz, bleiben unberührt; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet. Wahre Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen bleiben unberührt.
§ 34c Markentrennung
(1) Gegenstand dieses Vertrags sind ausschließlich die Leistungen unter der Marke ETOBS. Andere Marken und Geschäftsbereiche des Betreibers sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Ansprüche aus diesem Vertrag können nicht auf andere Marken oder Geschäftsbereiche erstreckt werden; eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Forderungen aus anderen Geschäftsbereichen ist ausgeschlossen.
§ 34d Afrika-Exklusivität (ETOBS African)
(1) Die Instanz ETOBS African (etobsafrican.com) ist ausschließlich Menschen und Unternehmen mit Wohnsitz bzw. Firmensitz in Afrika vorbehalten. Ihre regional gestaffelten Preise gelten nur für diesen Personenkreis.
(2) Ist die Afrika-Exklusivität vom Betreiber eingeschaltet, prüft EPTEC vor jeder Zahlung auf ETOBS African automatisch die Herkunft: das Land der IP-Adresse, die Nutzung von VPN-, Proxy-, Anonymisierungs- oder Rechenzentrumsnetzen, den Standort des Endgeräts (Standortfreigabe ist Pflicht), den Anmeldeverlauf des Kontos, das Land in den Rechnungsdaten sowie bei PayPal-Zahlungen das Land des PayPal-Kontos. Bereits bei der Registrierung werden das Land der IP-Adresse, VPN-/Proxy-Netze und ein Ausweisdokument mit afrikanischem Wohnort geprüft. Zusätzlich prüft EPTEC die Herkunft aller Business Owner und Clients dauerhaft: Ein automatischer Prüflauf wertet täglich die Länder der Anmeldungen und Seitenaufrufe der letzten 30 Tage aus und dokumentiert das Ergebnis in der Akte und der Sicherheitsakte. Weist eine dieser Angaben nach außerhalb Afrikas, wird die Zahlung nicht ausgeführt; bei PayPal wird der Betrag nicht eingezogen. Eine Zahlung findet in diesen Fällen nicht statt, eine Erstattung ist daher nicht erforderlich.
(3) Jeder Nutzer schwört bereits bei der Registrierung auf ETOBS African gegenüber EPTEC durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox, Afrikaner bzw. ein afrikanisches Unternehmen zu sein und in einem der auf der Plattform ausgeschriebenen afrikanischen Länder zu leben bzw. seinen Sitz zu haben. Clients schwören dies zusätzlich in jeder Paywall und bei jedem Tarifwechsel eines Business Owners durch zwei getrennte Pflicht-Checkboxen – gegenüber EPTEC und gegenüber genau dem Business Owner, dessen ETOBS-Nummer eingegeben bzw. dessen Tarif gewechselt wird; der Schwur wird in der Akte des Clients und in der Akte dieses Business Owners dokumentiert. Stellt die Herkunftsprüfung bei einem Client einen Verstoß fest, informiert EPTEC den betroffenen Business Owner über das Nachrichtensystem; auch dies wird in beiden Akten dokumentiert. Jeder Zahlende bestätigt außerdem vor jeder Zahlung auf ETOBS African durch eine gesonderte Pflicht-Checkbox, dass sein Wohnsitz bzw. Firmensitz in Afrika liegt und er aus Afrika ohne VPN, Proxy oder vorgetäuschten Standort bezahlt. Business Owner verpflichten sich zusätzlich, ausschließlich an Clients mit Wohnsitz bzw. Firmensitz in Afrika zu verkaufen und ihren eigenen Zahlungsanbieter so einzustellen, dass nur Käufer aus afrikanischen Ländern bezahlen können.
(4) Falsche Angaben zur Herkunft, die Umgehung der Prüfungen nach Abs. 2 sowie der wissentliche Verkauf eines Business Owners an Clients außerhalb Afrikas sind ein schwerer Verstoß gegen diese AGB. Als Nachweis gilt insbesondere, wenn in den letzten 30 Tagen mehr als die Hälfte der Anmeldungen und Seitenaufrufe außerhalb Afrikas erfolgt, wenn beim Bezahlen ein VPN-, Proxy-, Anonymisierungs- oder Rechenzentrumsnetz genutzt wird oder wenn das PayPal-Konto nicht aus einem afrikanischen Land stammt. In diesem Fall wird das Konto automatisch markiert: Ab sofort sind keine Käufe, Einlösungen und Tarifwechsel mehr möglich, und der Nutzer erhält über das Nachrichtensystem eine Löschankündigung. Das Konto eines Business Owners wird zum Ende seiner laufenden Betriebskostenlizenz eingefroren; bereits gezahlte Beträge verfallen ohne Erstattung. Das Konto eines Clients wird erst zum Ende seiner bezahlten Laufzeit eingefroren; bis dahin behält er seinen bezahlten Zugang zu den Inhalten seines Business Owners vollständig, ein Verfall bezahlter Beträge findet nicht statt. Andere Clients desselben Business Owners mit Sitz in Afrika sind nicht betroffen. 30 Tage nach dem Einfrieren wird das Konto gelöscht. Der Nutzer erteilt hierzu mit der Pflicht-Checkbox nach Abs. 3 vor jeder Zahlung seine ausdrückliche Einwilligung. Bis zur Löschung kann der Nutzer über die Beschwerdewege der Plattform widersprechen und seine Daten über den Datenexport sichern. Gesetzlich aufzubewahrende Belege (Zahlungen, Einwilligungen, Akte) bleiben für die gesetzlichen Fristen erhalten. Widersprechen sich mehrere Herkunftsangaben, wird dies automatisch dokumentiert und der Moderation gemeldet.
(5) Alle Prüfergebnisse und Zustimmungen werden mit Zeitstempel, IP-Adresse und vollständigem Wortlaut in der Akte dokumentiert.
§ 34e Jugendschutz, Beweissicherung und Meldung an Behörden
(1) Die Plattform richtet sich ausschließlich an volljährige Personen und Unternehmen. Jeder Nutzer versichert bei der Registrierung durch eine Pflicht-Checkbox, volljährig zu sein und wahre Angaben zu machen. Darstellungen, die Minderjährige sexualisieren oder gefährden, sind ausnahmslos verboten (Hausordnung § 2B).
(2) Besteht der Verdacht, dass ein Konto von einer minderjährigen Person genutzt wird oder dass Inhalte Minderjährige zeigen, wird das Konto sofort gesperrt, alle Inhalte werden unsichtbar gemacht und alle Sitzungen beendet. Die Beweise (Akte, Inhalte, Anmeldedaten) werden gesperrt gesichert; während eines solchen Falls wird das Konto nicht gelöscht, auch nicht auf Verlangen des Nutzers, soweit dies zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist.
(3) Besteht der Verdacht einer Straftat, insbesondere bei Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern oder Jugendlichen, meldet EPTEC diesen unverzüglich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden (Art. 18 Digital Services Act) und übergibt ihnen auf Anforderung die gesicherte Akte. Die Inhalte werden nicht weitergegeben oder verbreitet.
(4) Nach Abschluss des Falls – wenn die Behörden ihre Ermittlungen abgeschlossen oder keine Unterlagen angefordert haben – wird das Konto gelöscht. Hat sich lediglich eine minderjährige Person angemeldet, ohne dass eine Straftat vorliegt, wird das Konto nach einer Sicherungsfrist von 7 Tagen gelöscht. Alle Schritte werden mit Zeitstempel in der Akte dokumentiert.
(5) Meldungen rechtswidriger Inhalte (Art. 16 DSA) erhalten eine Vorgangsnummer; angemeldete Melder erhalten eine Eingangsbestätigung und die Entscheidung mit Begründung über das Nachrichtensystem. Wird ein Inhalt entfernt oder ein Konto eingeschränkt, erhält der Betroffene eine Begründung nach Art. 17 DSA mit Maßnahme, Sachverhalt, Rechtsgrundlage, Angabe zu automatisierten Mitteln und den Rechtsbehelfen (Beschwerdewege der Plattform, außergerichtliche Streitbeilegung nach Art. 21 DSA, Gerichte). Behördliche Entfernungsanordnungen, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2021/784 über terroristische Online-Inhalte, setzt EPTEC unverzüglich, spätestens binnen einer Stunde nach Eingang um; der betroffene Inhalt wird gesperrt und für die gesetzliche Frist als Beweis aufbewahrt, der Betroffene wird informiert. Antworten, die von einer KI erstellt werden (z. B. Beschwerde-KI, Chat-Assistent), sind als solche gekennzeichnet (Verordnung (EU) 2024/1689, Art. 50); eine Prüfung durch einen Menschen kann jederzeit verlangt werden.
§ 34f Geschäftsmodell-Lizenz (B2B oder B2C): Weitergabe der Pflichten an Unternehmens-Clients
(1) Mit der Geschäftsmodell-Lizenz (B2B oder B2C) kann ein Business Owner alles, was EPTEC nach diesen AGB an ihn abgibt – die Verantwortung für Inhalte und Geschäft, die Steuerpflichten, die Mitwirkungspflichten, die Haftungsbegrenzung, die Regeln zu Störungen, Kontingenten und Wartung sowie den Grundsatz „Abgang statt Rückbuchung“ (insbesondere § 12 Abs. 5 und 8, § 34a, § 34a Abs. 6, § 36a) –, in gleicher Weise an seine Clients weitergeben, die als Unternehmen abschließen. Die Lizenz ist monatlich buchbar (Preisstaffel nach Anzahl der Clients wie die Paywall-API-Lizenz); im Freimonat ist Stufe XXL kostenlos enthalten.
(2) Die Lizenz enthält zwei Schalter: „B2B only“ und „B2C only“. Sie schließen sich gegenseitig aus. Ohne Lizenz oder mit beiden Schaltern aus gelten die allgemeinen Regeln: Clients können sich als Privatperson oder als Unternehmen anmelden, eine B2B-Erklärung oder eine Erklärung als Privatperson wird nicht verlangt.
(3) Ist „B2B only“ eingeschaltet, können Privatpersonen die Paywall dieses Business Owners nicht abschließen. Der Client schließt als Unternehmen ab und bestätigt vor Abschluss – bei der ersten Aufnahme ebenso wie bei jedem Tarifwechsel – die B2B-Erklärung. Darin erklären sie insbesondere: Sie handeln als Unternehmer und nicht als Verbraucher; sie führen Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder Use Tax in ihrem Land selbst ab (Reverse Charge bzw. Selbstveranlagung), soweit das Gesetz dies vorsieht; sie sind für ihre Nutzung, ihre Inhalte und ihr eigenes Geschäft selbst verantwortlich und unterhalten eine erforderliche Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht selbst; sie wirken bei Meldungen, Sperren und Behördenanfragen unverzüglich mit; der Business Owner haftet ihnen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, im Übrigen ist seine Haftung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden; technische Störungen, Kontingentgrenzen und angekündigte Wartungsarbeiten werden nur wie in diesen AGB vorgesehen ausgeglichen (§ 12 Abs. 8, § 36a), ohne Schadensersatz; bei Unzufriedenheit nutzen sie die Beschwerdewege der Plattform oder verlassen sie zum Ende des bezahlten Zeitraums, statt eine Erstattung zu verlangen oder eine Rückbuchung zu veranlassen.
(4) Ist „B2C only“ eingeschaltet, können Unternehmen die Paywall dieses Business Owners nicht abschließen. Der Client bestätigt vor Abschluss – bei der ersten Aufnahme ebenso wie bei jedem Tarifwechsel – per Pflicht-Checkbox die Erklärung als Privatperson: Er schwört, den Vertrag als Privatperson und nicht als Unternehmen oder für gewerbliche bzw. berufliche Zwecke abzuschließen, und haftet bei falschen Angaben für die daraus entstehenden Schäden; er verlangt ausdrücklich, dass sein Zugang sofort beginnt, und bestätigt, dass er dadurch sein Widerrufsrecht verliert, sobald der Zugang bereitgestellt ist (§ 356 Abs. 4 und 5 BGB) – eine Bestätigung erhält er auf einem dauerhaften Datenträger in seinem Postfach; er macht wahre Angaben zu seinem Wohnsitzland, Nachteile des Business Owners aus falschen Angaben (z. B. bei der Umsatzsteuer) gehen zu seinen Lasten; er hat die Leistungsbeschreibung seines Tarifs gelesen; vor einer Rückbuchung wendet er sich zuerst über den Beschwerdeweg der Plattform an den Business Owner; bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Business Owner nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden, die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt; Rechnungen und Mitteilungen erhält er elektronisch. Zwingende Verbraucherrechte, insbesondere die gesetzliche Gewährleistung, bleiben unberührt.
(5) Ohne aktive Lizenz und ohne eingeschalteten Schalter löst die Angabe „Unternehmen“ oder „Privatperson“ eines Clients keine weiteren Pflichten aus.
(6) B2B-Erklärung und Erklärung als Privatperson werden mit Zeitpunkt, IP-Adresse und vollständigem Wortlaut in der Akte des Clients und in der Akte des Business Owners gespeichert. Ohne diesen Nachweis kommt kein Abschluss zustande. Jede Änderung der Schalter wird in der Akte des Business Owners festgehalten.
(7) Soweit zwingendes Verbraucherrecht entgegensteht, entfaltet die B2B-Erklärung gegenüber Verbrauchern keine Wirkung. Wer sich wahrheitswidrig als Unternehmen oder als Privatperson ausgibt, haftet für die daraus entstehenden Schäden.
(8) B2B-Erklärung und Erklärung als Privatperson regeln das Verhältnis zwischen Client und Business Owner. Die Rolle von EPTEC als reiner Infrastrukturanbieter (§ 34a) bleibt unberührt.
§ 34g Zahlungen zwischen Client und Business Owner
(1) Zahlungsreferenz. Wählt ein Client in der Paywall eines Business Owners einen Tarif, erhält jede Anfrage eine eindeutige Zahlungsreferenz. Sie wird dem Client angezeigt, bei geeigneten Zahlungslinks automatisch mitgegeben und dem Business Owner in seiner Anfrageliste angezeigt. Der Client gibt sie bei der Zahlung im Verwendungszweck an, soweit der Zahlungsweg dies zulässt.
(2) Bestätigung. Der Zugang wird freigeschaltet, sobald die Zahlung bestätigt ist: durch den Business Owner selbst, automatisch über die Paywall-API (§ 12 Abs. 7) oder durch eine Meldung des Zahlungssystems des Business Owners über den Client-Payment-Log mit Zahlungsreferenz und Zahlungskennung. Automatische Bestätigungen setzen den für den Tarif hinterlegten Betrag und eine noch nicht verwendete Zahlungskennung voraus. Der Business Owner bestätigt nur tatsächlich eingegangene Zahlungen und lehnt Anfragen ohne Zahlungseingang ab.
(3) Benachrichtigung und Erinnerung. Der Business Owner wird über jede neue Anfrage benachrichtigt. Bleibt eine Anfrage offen, wird er nach zwei, vier und sechs Tagen erinnert; nach der dritten Erinnerung wird auch der Client benachrichtigt. Anfragen werden nicht automatisch abgelehnt. Alle Vorgänge werden in den Akten beider Seiten dokumentiert.
(4) Zeiträume. Jeder Zugang gilt für 30 Tage (§ 29). Der Business Owner legt je Tarif fest, ob er als Einmalzahlung oder als automatisiertes Abonnement bei seinem Zahlungsanbieter geführt wird; solange er für einen Tarif keine Abrechnungsart festgelegt hat, kann dieser Tarif nicht gebucht werden. Bei Einmalzahlung endet der Zugang nach 30 Tagen, sofern keine neue Zahlung bestätigt ist. Bei automatisiertem Abonnement braucht jeder weitere 30-Tage-Zeitraum ebenfalls eine bestätigte Zahlung (Abs. 2); hierfür wird zu Beginn des Zeitraums eine Verlängerungsanfrage erstellt. Ist sie sieben Tage nach Beginn des Zeitraums nicht bestätigt oder lehnt der Business Owner sie ab, wird der Zugang gesperrt, bis eine Zahlung bestätigt ist.
(5) Rückbuchung und Erstattung. Meldet der Business Owner, sein Zahlungssystem (Client-Payment-Log) oder sein über die Paywall-API verbundenes Anbieterkonto eine Rückbuchung oder Erstattung einer Client-Zahlung, wird der Zugang des Clients im Bereich dieses Business Owners sofort gesperrt; Client und Business Owner werden benachrichtigt, der Vorgang wird in beiden Akten dokumentiert und der Client erhält eine Begründung. Die Sperre endet nur, wenn der Business Owner selbst eine neue Zahlung bestätigt oder die Sperre aufhebt.
(6) Erneute Bindung. Eine Bestätigung berechtigt nur für den Zeitraum, für den sie erteilt wurde. Nach einer Sperre, Kündigung oder dem Ende eines Zeitraums ohne neue Bestätigung kann eine frühere Bestätigung nicht erneut zur Freischaltung verwendet werden.
(7) EPTEC bleibt am Zahlungsvorgang zwischen Client und Business Owner unbeteiligt (§ 34a Abs. 1); die vorstehenden Regeln betreffen ausschließlich den Zugang zur Plattform-Infrastruktur.
§ 35 Verbot von Deepfakes, Impersonation und KI-Training
(1) Es ist untersagt, synthetisch erzeugte oder manipulierte Medieninhalte zu erstellen, die reale Personen in Handlungen zeigen, denen diese nicht zugestimmt haben.
(2) Die Nutzung von ETOBS-Inhalten zum Training von KI-Modellen ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung untersagt. Das automatisierte Auslesen von Plattforminhalten ist ohne Genehmigung untersagt.
(3) Die Nutzung der Plattform ist Personen und Organisationen untersagt, die auf internationalen Sanktionslisten geführt werden.
§ 36 Höhere Gewalt (Force Majeure)
(1) EPTEC haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle der Plattform, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind.
(2) Bei einem ununterbrochenen Ausfall von mehr als 72 Stunden erhalten Business Owner eine anteilige Verlängerung der Laufzeit ihrer Abo-Lizenz, die dem Verhältnis der Ausfalldauer zum jeweiligen Abrechnungsmonat (30 Tage) entspricht. Für Nutzer ohne eigene Lizenzbeziehung zu EPTEC (Client) besteht mangels eigener Zahlungsbeziehung keine entsprechende Kompensationsmöglichkeit. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht erst nach einem ununterbrochenen Ausfall von mehr als 30 aufeinanderfolgenden Tagen.
§ 36a Wartungsarbeiten, Systemupdates und Plattform-Upgrades
(1) Geplante Wartungsarbeiten werden mit angemessener Vorankündigungsfrist angekündigt.
(2) Bei dringenden Sicherheitsvorfällen ist EPTEC berechtigt, die Plattform ohne vorherige Ankündigung sofort einzuschränken.
(3) Wartungsbedingte Ausfälle bis zu 72 Stunden begründen keinen Anspruch auf Erstattung.
(4) EPTEC nutzt externe, lizenzierte Zahlungsdienstleister (derzeit PayPal und SumUp). EPTEC ist berechtigt, den Zahlungsanbieter jederzeit zu wechseln oder den Zahlungsdienst temporär zu deaktivieren. Nutzer werden über einen Anbieterwechsel mit angemessener Frist informiert. Während einer temporären Deaktivierung können keine neuen Abonnements abgeschlossen oder verlängert werden; bestehende Mitgliedschaften bleiben unberührt.
(5) Wartungssperren werden mindestens 15 Tage vorher über das Nachrichtensystem der Plattform an alle Konten angekündigt (Beginn, Ende, Grund) und dauern jeweils höchstens 24 Stunden. Für solche angekündigten Wartungssperren verzichten Business Owner gegenüber EPTEC und Clients gegenüber ihrem Business Owner auf Ansprüche auf Schadensersatz, auf Ersatz entgangenen Gewinns, auf Erstattung und auf Rückbuchung; sie bestätigen dies vor jeder Zahlung ausdrücklich in den Pflicht-Checkboxen (§ 34a Abs. 6 und 7). Nach Aufhebung der Sperre erhält jedes Konto das Wartungsprotokoll über das Nachrichtensystem. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
§ 37 Plattformänderung und Betriebseinstellung
(1) EPTEC ist berechtigt, die Plattform jederzeit weiterzuentwickeln oder zu ändern, sofern der Gesamtcharakter der Mitgliedschaft erhalten bleibt.
(2) Im Falle einer vollständigen Einstellung des Plattformbetriebs informiert EPTEC alle Nutzer und Creators mindestens 90 Tage im Voraus. Etwaige Erstattungsansprüche richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Mindestanforderungen.
§ 38 Keine automatische Verlängerung; Kündigungsbutton
(1) Mitgliedschaften und Lizenzen verlängern sich nicht automatisch; sie gelten gemäß § 29 jeweils 30 Tage und werden nur durch einen erneuten Kauf fortgesetzt. Ein vom Business Owner bei seinem eigenen Zahlungsanbieter geführtes automatisiertes Abonnement (§ 34g Abs. 4) ist keine automatische Verlängerung durch EPTEC; der Zugang des Clients verlängert sich auch dann nur mit bestätigter Zahlung je Zeitraum.
(2) EPTEC stellt gemäß § 312k BGB eine einfach zugängliche Kündigungsmöglichkeit auf der Plattform bereit.
§ 39 (aufgehoben)
(aufgehoben) Provisionen gibt es nicht mehr (§ 25 Abs. 6).
§ 40 Zahlungsabwicklung, Geldfluss und ZAG-Abgrenzung
(1) EPTEC ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG. Alle Zahlungen auf der Plattform erfolgen ausschließlich über externe, regulierte Zahlungsdienstleister.
(2) EPTEC ist berechtigt, den eingesetzten Zahlungsdienstleister jederzeit zu wechseln oder den Zahlungsdienst temporär zu deaktivieren.
(3) EPTEC ist zu keinem Zeitpunkt im Besitz fremder Gelder, die treuhänderisch für Creator, Administratoren oder Nutzer verwaltet werden.
§ 41 Steuerliche Verantwortung und Umsatzsteuer
(1) Creator sind als selbständige Anbieter allein verantwortlich für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung ihrer Einnahmen. Administratoren unterliegen als angestellte Mitarbeiter der EPTEC dem regulären Lohnsteuerverfahren; dieser Paragraph findet auf sie keine Anwendung.
(2) Sofern Creator ihren Sitz außerhalb Deutschlands haben und als Unternehmer handeln, kann das Reverse-Charge-Verfahren gemäß § 13b UStG gelten.
§ 42 Datenlöschung nach Vertragsbeendigung und Speicherfristen
(1) Mit Wirksamwerden der Kündigung endet das Nutzungsrecht. Ab der Vertragsbeendigung beginnt eine Exportfrist von 30 Tagen.
(2) Beantragt ein Nutzer, Creator oder Administrator die Kontoauflösung, während noch eine Abrechnung aussteht, wird das Konto vorübergehend in einen Wartezustand versetzt. Personenbezogene Stammdaten werden unverzüglich anonymisiert; das Konto bleibt technisch aktiv bis zum Abschluss der Abrechnung, danach erfolgt die vollständige Löschung.
(3) Nach Ablauf der Exportfrist werden nutzerbezogene Inhalte und Daten automatisiert gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Steuerrelevante Daten werden gemäß § 147 AO / § 257 HGB aufbewahrt.
(4) EPTEC übernimmt keine Haftung für Datenverluste nach Ablauf der Exportfrist.
§ 43 Technische Leistungsgrenzen und automatisierte Systemprozesse
(1) EPTEC stellt die Plattform als technisch strukturierte Infrastruktur zur Verfügung. Speicherplatz sowie Upload-, Bandbreiten- und Funktionsumfänge sind systembedingt begrenzt.
(2) EPTEC ist kein Archivierungs- oder Backupdienst. Nutzer, Creator und Administratoren sind verpflichtet, eigenverantwortlich Sicherungskopien ihrer Inhalte vorzuhalten.
§ 43a Ephemere Inhalte (Stories)
(1) Creators können temporäre Kurzbeiträge (Stories) veröffentlichen. Der Creator wählt beim Hochladen eine Verfallszeit von 24, 48, 72 oder 168 Stunden. Nach Ablauf wird die Story automatisch und unwiderruflich gelöscht, einschließlich der gespeicherten Datei; während eines offenen Jugendschutz-Falls (§ 34e) werden Stories des betroffenen Kontos nicht gelöscht, sondern gesperrt als Beweis gesichert.
(2) Mit dem Hochladen eines Story-Inhalts erklärt der Creator, über alle erforderlichen Rechte an dem Inhalt zu verfügen. Die Regelungen zu Nutzerinhalten gemäß §§ 9, 10 und 11 gelten entsprechend.
(3) EPTEC übernimmt keine Haftung für den Verlust von Story-Inhalten nach Ablauf der gewählten Verfallszeit. Creator sind gemäß § 43 Abs. 2 für die eigenverantwortliche Sicherung ihrer Inhalte zuständig.
§ 44 Kollaborations- und Slot-Logik
(1) Die Anzahl der gleichzeitig zulässigen Creator-Kollaborationen ist systemseitig begrenzt. Die jeweils aktuellen Gebühren für Team-Slots sind auf der Plattform (Preisseite) ausgewiesen.
(2) Generierte Kollaborations-Codes sind einmalig, personengebunden und nicht übertragbar.
§ 45 Werbekooperationen und gesponserte Inhalte
(1) EPTEC ist berechtigt, Werbekooperationen mit Dritten einzugehen. Gesponserte Inhalte werden als Anzeige oder Werbung gemaess UWG gekennzeichnet.
(2) Creator, die im Rahmen eines Beitrags Produkte, Dienstleistungen oder Marken Dritter gegen Entgelt oder sonstigen Vorteil bewerben, sind gesetzlich verpflichtet, diesen Beitrag als Werbung zu kennzeichnen (§ 5a UWG, § 22 Medienstaatsvertrag). Die Plattform stellt hierfuer beim Erstellen eines Beitrags eine Kennzeichnungsfunktion ("Anzeige") zur Verfuegung. Die Nutzung dieser Funktion entbindet den Creator nicht von der eigenverantwortlichen Pruefung, ob im Einzelfall eine Kennzeichnungspflicht besteht.
(3) Bewirbt ein Creator ausschliesslich eigene Angebote, Produkte oder Dienstleistungen (Eigenwerbung), besteht keine Kennzeichnungspflicht als "Anzeige" im Sinne von Absatz (2). Die Plattform stellt hierfuer optional eine gesonderte Kennzeichnung ("Eigenwerbung") zur Verfuegung. Ebenfalls keine Drittwerbung im Sinne dieser Vorschrift ist es, wenn ein Nutzer eigene Angebote von EPTEC selbst bewirbt.
§ 46 Barrierefreiheit
(1) EPTEC ist bemüht, die Plattform gemäß den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zugänglich zu gestalten.
§ 47 Tod eines Nutzers oder Creators
(1) Im Todesfall wird das Konto auf Antrag und gegen Nachweis durch berechtigte Erben abgewickelt.
§ 48 Kontosperrung auf behördliche Anordnung
(1) Ist EPTEC gesetzlich oder behördlich verpflichtet, ein Konto zu sperren oder Inhalte zu entfernen, erfolgt dies unverzüglich. EPTEC informiert den betroffenen Nutzer soweit rechtlich zulässig.
§ 49 Breakout-Räume
(1) Creators können während einer Live-Session bis zu fünf Breakout-Räume aktivieren. Jeder Breakout-Raum ist eine eigenständige technische Session; Nutzer nehmen einem Breakout-Raum nur durch aktive Zuteilung durch den Creator oder auf eigenen Wunsch teil.
(2) In Breakout-Räumen gelten dieselben Verhaltens- und Inhaltsregeln wie im Hauptraum. Der Creator ist für die Aktivierung, Zuteilung und ordnungsgemäße Beendigung der Breakout-Sessions verantwortlich. EPTEC übernimmt keine Haftung für Inhalte, die in Breakout-Räumen ausgetauscht werden.
(3) Breakout-Räume sind temporär. Nach Ablauf der eingestellten Dauer oder bei Beendigung durch den Creator werden die Sessions automatisch geschlossen und alle Sitzungsdaten gelöscht.
§ 50 Kollaboratives Whiteboard
(1) Creators können während Live-Sessions ein kollaboratives Whiteboard aktivieren. Das Whiteboard dient ausschließlich der sachlichen Zusammenarbeit; rechtswidrige, beleidigende oder gegen die Hausordnung verstoßende Inhalte sind verboten.
(2) Alle auf dem Whiteboard eingetragenen Inhalte sind für alle berechtigten Teilnehmer sichtbar. Der Creator entscheidet, welche Teilnehmer Schreibzugriff erhalten. EPTEC ist nicht für den Inhalt von Whiteboard-Einträgen verantwortlich. Whiteboard-Inhalte werden nach Sessionende automatisch gelöscht. Urheberrechte Dritter sind auch im Whiteboard zu beachten.
(3) Wenn der Creator einen PDF-Export erstellt, liegt die Verantwortung für die weitere Verwendung und Speicherung dieses Exports ausschließlich beim Creator.
§ 51 Aufnahmen im Live-Raum
(1) Die Plattform stellt eine optionale Aufnahmefunktion für Bildschirm und Webcam bereit. Die Aufnahme wird nicht automatisch von EPTEC gestartet oder gespeichert.
(2) Der aufzeichnende Nutzer ist persönlich und vollumfänglich dafür verantwortlich, alle rechtlichen Anforderungen für die Aufnahme einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
– die Einwilligung aller aufgezeichneten Personen gemäß § 201 StGB, § 22 KunstUrhG und der DSGVO;
– die Einhaltung aller lokalen Gesetze, die für die Aufzeichnung von Personen gelten;
– das Verbot der Aufnahme minderjähriger Personen ohne ausdrückliche elterliche Einwilligung.
(3) EPTEC übernimmt keine Haftung für durch Aufnahmen entstandene Rechtsverletzungen. Nutzer, die Aufnahmen unter Verstoß gegen diese Regelungen erstellen, können gesperrt werden. Lädt der Creator eine Aufnahme als Post hoch, gelten die allgemeinen Inhaltsregeln dieser AGB.
§ 52 Sprachnachrichten
(1) Nutzer können in Direktnachrichten Sprachnachrichten versenden. Mit dem Absenden stimmt der Nutzer zu, dass die Audiodatei auf den Servern von EPTEC gespeichert und dem Empfänger zugänglich gemacht wird.
(2) Für Sprachnachrichten gelten dieselben Inhaltsregeln wie für alle anderen Nachrichten auf der Plattform. Das Versenden von rechtswidrigen Inhalten, Beleidigungen oder Bedrohungen in Sprachnachrichten ist verboten und kann zur Kontosperrung führen.
§ 53 Automatisierte Inhaltsmoderation
(1) Die Plattform setzt automatisierte KI-Systeme zur Prüfung hochgeladener Medieninhalte ein. Zweck ist die Erkennung von Verstößen gegen geltendes Recht, diese AGB oder die Hausordnung. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Wird ein Inhalt durch das automatisierte System abgelehnt oder entfernt, erhält der Nutzer über das plattforminterne Postfach eine Begründung nach Art. 17 DSA (§ 34e Abs. 5) und hat das Recht, eine manuelle Überprüfung durch EPTEC zu beantragen. EPTEC ist berechtigt, die manuelle Überprüfung auf Werktage mit angemessener Bearbeitungszeit zu beschränken.
(3) EPTEC haftet nicht für Fehler des automatisierten Moderationssystems, stellt jedoch sicher, dass bei einem berechtigten Einspruch eine menschliche Überprüfung stattfindet.
§ 54 Live-Umfragen in Räumen
(1) Creators können in Live-Räumen Umfragen unter den anwesenden Teilnehmern starten. Der Creator ist verantwortlich für den Inhalt der Umfrage und der Antwortoptionen; rechtswidrige, irreführende oder diskriminierende Fragestellungen sind verboten.
(2) Die Umfrageergebnisse sind für alle Teilnehmer in aggregierter Form sichtbar. Individuelle Abstimmungsentscheidungen sind nicht öffentlich einsehbar. EPTEC ist nicht für den Inhalt von Umfragen oder die Verwendung der Ergebnisse durch den Creator verantwortlich.
§ 55 Events und Veranstaltungshinweise
(1) Creators können auf ihrer Profilseite öffentliche Events mit Titel, Datum, Uhrzeit und optionalem Standort erstellen. Events dienen der Information der Community und stellen keine rechtlich verbindliche Veranstaltungsankündigung seitens EPTEC dar.
(2) Der Creator ist allein verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Event-Informationen sowie für die Durchführung der angekündigten Veranstaltung. EPTEC übernimmt keine Haftung für ausgefallene, verschobene oder inhaltlich unrichtige Events.
(3) Nutzer können sich über die Plattform für Events anmelden. Die Anmeldung stellt lediglich eine Interessensbekundung dar; ein Anspruch auf Teilnahme oder Einlass besteht nur, sofern der Creator dies ausdrücklich bestätigt. EPTEC ist kein Veranstalter und kein Vermittler von Eintrittskarten oder Tickets.
(4) Events mit gesetzwidrigen, diskriminierenden oder irreführenden Inhalten sind verboten und können ohne Vorankündigung gelöscht werden.
§ 56 Gewinnspiele und Zufallsauswahl
(1) Creators können die Plattformfunktion „Zufälligen Gewinner ziehen" nutzen, um einen Abonnenten ihres Newsletters zufällig auszuwählen. Diese Funktion dient der Unterstützung von Creator-Gewinnspielen; EPTEC ist weder Veranstalter noch Mitveranstalter solcher Gewinnspiele.
(2) Der Creator ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gewinnspielbedingungen, insbesondere nach deutschem Recht (§ 661 BGB, Glücksspielstaatsvertrag) sowie etwaiger steuerrechtlicher Pflichten gegenüber Gewinnern. EPTEC stellt lediglich die technische Infrastruktur zur Verfügung.
(3) Die Zufallsauswahl erfolgt auf Basis der Newsletter-Abonnements mit Einwilligung (Datenschutzerklärung § 22a, § 22q). Jeder Abonnent hat die gleiche statistische Chance, ausgewählt zu werden; dem Creator werden E-Mail-Adresse und Fantasiename des Gewinners angezeigt. EPTEC garantiert keine bestimmte Anzahl an teilnahmeberechtigten Abonnenten.
(4) Missbräuchliche Nutzung der Gewinnspiel-Funktion (z. B. Scheingewinnspiele, Betrug oder Manipulation der Abonnentenliste) stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen diese AGB dar und kann zur Sperrung oder dauerhaften Deaktivierung des Accounts führen.
§ 57 Anti-Menschenhandel- und Content-Compliance-Richtlinie
(1) EPTEC verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Menschenhandel, Sklaverei und Zwangsarbeit. Wir setzen uns dafür ein, die Darstellung nicht-einvernehmlicher sexueller Inhalte, Missbrauchsdarstellungen von Minderjährigen (CSAM) und jeglicher Inhalte, die Menschenhandel oder körperlichen Missbrauch fördern oder ermöglichen, von der Plattform fernzuhalten.
(2) Strikt untersagt sind insbesondere: Beteiligung an, Erleichterung oder Duldung jeder Form von Menschenhandel oder moderner Sklaverei; Einsatz von Zwangs- oder Kinderarbeit; Hochladen, Teilen oder Verbreiten von Inhalten, die nicht-einvernehmliche sexuelle Handlungen, sexuelle Gewalt oder körperlichen Missbrauch darstellen; Hochladen von Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger (CSAM); Nutzung der Plattform zur Bewerbung, Vermittlung oder Bereitstellung von Diensten, die kommerzielle sexuelle Handlungen unter Zwang, Betrug, Nötigung oder mit Minderjährigen ermöglichen.
(3) Die Volljährigkeit der Nutzer wird nach § 16 geprüft. Vor Veröffentlichung ist eine dokumentierte, schriftliche Einwilligung aller abgebildeten Personen erforderlich; hierfür ist der veröffentlichende Nutzer verantwortlich. Hochgeladene Inhalte werden automatisiert geprüft (§ 13 Abs. 1 a, § 53); Live-Streams und Echtzeitinhalte werden nicht automatisch inhaltlich überwacht und können jederzeit nach Abs. 4 gemeldet werden.
(4) Meldungen zu möglicherweise illegalen oder nicht konformen Inhalten können jederzeit über die Meldestelle für illegale Inhalte eingereicht werden. Meldungen werden innerhalb von 7 Werktagen geprüft; bei begründetem Verdacht auf Darstellung Minderjähriger oder Menschenhandel erfolgt eine Sperrung innerhalb von 24 Stunden.
(5) Jede Person — Mitarbeitende, Content-Anbieter oder Nutzer — die gegen diese Richtlinie verstößt, muss mit sofortiger Entfernung aller zugehörigen Inhalte, dauerhafter Kontosperrung und Meldung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden rechnen.
(6) Externe Anlaufstellen bei Verdacht auf Menschenhandel: National Human Trafficking Hotline (USA) 1-888-373-7888 (SMS „HELP" an 233733); National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) 1-800-THE-LOST bzw. CyberTipline; in Deutschland: BKA-Meldestelle für Kindesmissbrauchsdarstellungen sowie das bundesweite Hilfetelefon Menschenhandel.
EPTEC · AGB Version 1.6 · Stand 15.10.2026 · Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen
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